Rechtsprechung zu Teil B Nr. 10 VersMedV – Verdauungsorgane
BSG
12.02.1997 – 9 RVs 2/96
Einordnung: Teil B Nr. 10 VMG
Bedeutung für die GdB-/GdS-Bewertung: BSG, Urteil vom 12.02.1997 – 9 RVs 2/96 After · zurück zum Urteilsverzeichnis
Entscheidungstext
Bewertung / Einordnung: Nachteilsausgleich RF bei Inkontinenz; kein GdB-Schwellenfall zu Nr. 10.2.4
Bedeutung für Nr. 10.2.4 VMG
Das BSG befasste sich mit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen bei Inkontinenz und der
Zumutbarkeit einer Änderung von Lebensgewohnheiten. Für die Höhe des GdB nach Nr. 10.2.4 enthält die
Entscheidung keine unmittelbare Schwellenfestlegung. Deshalb wird sie nur ergänzend zur
Teilhabeperspektive herangezogen.
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