Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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Rechtsprechung zu Teil B Nr. 10 VersMedV – Verdauungsorgane

BSG
12.02.1997 – 9 RVs 2/96

Einordnung: Teil B Nr. 10 VMG

Bedeutung für die GdB-/GdS-Bewertung: BSG, Urteil vom 12.02.1997 – 9 RVs 2/96 After · zurück zum Urteilsverzeichnis

Entscheidungstext

Bewertung / Einordnung: Nachteilsausgleich RF bei Inkontinenz; kein GdB-Schwellenfall zu Nr. 10.2.4 Bedeutung für Nr. 10.2.4 VMG Das BSG befasste sich mit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen bei Inkontinenz und der Zumutbarkeit einer Änderung von Lebensgewohnheiten. Für die Höhe des GdB nach Nr. 10.2.4 enthält die Entscheidung keine unmittelbare Schwellenfestlegung. Deshalb wird sie nur ergänzend zur Teilhabeperspektive herangezogen. Der bereitgestellte Wolters-Kluwer-Ausdruck liegt bildbasiert vor. Eine Volltextrekonstruktion wurde bewusst nicht vorgenommen. Externe Fundstelle / veröffentlichte Entscheidung öffnen Quellenhinweis: Der bereitgestellte Ausdruck ist bildbasiert. Ein maschinenlesbarer Volltext wurde deshalb nicht rekonstruiert. Die Seite dokumentiert nur die für diese Auswertung verifizierte Kernaussage. ← Zurück zu 10.2.4 Hämorrhoiden / Enddarm / Stoma