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Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis


GdB Tabelle
Ekzeme

  • 17.1 Ekzeme

Kontaktekzeme (z.B. irritatives und allergisches Kontaktekzem)

geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend

0-10

sonst

20-30

Atopisches Ekzem („Neurodermitis constitutionalis“, „endogenes Ekzem“)

geringe, auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung
bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend.

0-10

bei länger dauerndem Bestehen

20-30

mit generalisierten Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall

40

mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im Jahr

50

Rechtsprechung atopisches Ekzem

Für einen GdB von 40 für ein atopisches Ekzem nach Teil B Nr 17.1 ist nicht erforderlich, dass ein Befall der Gesichtshaut über längere Zeiträume und in ausgeprägter Weise erfolgt

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 11. Senat 06.01.2020 L 11 SB 177/17



Seborrhoisches Ekzem

geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen
bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend.

0-10

sonst, je nach Ausdehnung

20-30
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