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Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis


GdB Tabelle
Ekzeme

  • 17.1 Ekzeme

Kontaktekzeme (z.B. irritatives und allergisches Kontaktekzem)

geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend

0-10

bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens

20

Atopisches Ekzem („Neurodermitis constitutionalis“, „endogenes Ekzem“)

geringe, auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung
bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend.

0-10

bei länger dauerndem Bestehen

20-30

mit generalisierten Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall

40

mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im Jahr

50

Seborrhoisches Ekzem

geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen
bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend.

0-10

sonst, je nach Ausdehnung

20-30
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