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URTEILE
GdB-TABELLE
SCHLAGWORTVERZEICHNIS
ANWÄLTE
GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis
VersorgungsmedizinischeGrundsätze
Allgemeine Grundsätze
1. Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle
2. Kopf und Gesicht
3. Nervensystem und Psyche
4. Sehorgan
5. Hör- und Gleichgewichtsorgan
6. Nase
7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
9. Herz und Kreislauf
10. Verdauungsorgane
11. Brüche (Hernien)
13. Männliche Geschlechtsorgane
12. Harnorgane
15. Stoffwechsel, innere Sekretion
16. Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
17. Haut
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
Begutachtung
Merkzeichen
Allgemeine Grundsätze zur Bewertung von Hautkrankheiten
17.1 Ekzeme
17.2 Chronisch rezidivierende Urtikaria/Quincke-Ödem
17.3 Akne
17.4 Rosazea, Rhinophym
17.5 Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes
17.6 Blasenbildende Hautkrankheiten
17.7 Psoriasis vulgaris
17.8 Erythrodermien
17.9 Ichthyosis
17.10 Mykosen
17.11 Totaler Haarausfall
17.12 Naevus
17.13 Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut
geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend
bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens
geringe, auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend.
bei länger dauerndem Bestehen
mit generalisierten Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall
mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im Jahr
geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend.
sonst, je nach Ausdehnung