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LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 – L 6 SB 2196/15

Einordnung: Allgemeine Merkzeichenentscheidung; kein MS-Fall

Bedeutung für VMG 3.10: Die Entscheidung dient lediglich als allgemeines Auslegungsmaterial zu den Merkzeichen G und B. Sie ist keine unmittelbare Entscheidung zur Bewertung einer Multiplen Sklerose.

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