08. Urogenitalsystem

08.01 Ableitende Harnwege und Nieren

Die Einschätzungen berücksichtigen lediglich anatomische Fehlbildungen, traumati-sche, postoperative, rekonstruktive oder entzündlich verursachte Fehlbildungen bis hin zum Organverlust. Liegen darüber hinaus primäre oder sekundäre Nierenfunkti-onsstörungen vor, sind diese zusätzlich nach 05.04 einzuschätzen.

08.01.01

Fehlbildung der Niere, des Nierenbeckens und des Harnleiters

10 - 30 %

Abhängig von den Einschränkungen im gesamten ableitenden System, dem Nierenhohlsystem
Nierenhypoplasie, Beckenniere, Nierenhohlraumzysten, Nephroptose
10 – 20 %: bei leichten bis mäßigen Symptomen
30 % : bei ausgeprägten Symptomen, Beschwerden
Verlust oder anlagebedingtes Fehlen einer Niere bei uneingeschränkter Funktionsfähigkeit der anderen Niere

08.01.02

Fistelbildung und künstliche Harnableitung nach Innen

10 - 40 %

10 %: Harnröhren-Hautfistel der vorderen Harnröhre mit geringer Komplikation
20 – 40 %:
abhängig von Lokalisation und Symptomatik Harnableitung in den Darm bei guter Adaption

08.01.03

Fistelbildung und künstliche Harnableitung nach Außen

50 - 70 %

50 %: Künstliche Harnableitung nach außen bei guter Versorgungsmöglichkeit
60 – 70 %: Künstliche Harnableitung nach außen bei schlechter Versorgungsmöglichkeit, Stenosen, Retraktion, Abdichtungsprobleme)

08.01.04

Chronische Entzündung und Steinbildung

10 - 30 %

10 – 20%:
Wiederholte Entzündungen insbesondere Harnblasenentzündungen ohne wesentliche Miktionsstörungen
Koliken im Abstand von mehreren Monaten, Beschwerdefreie Intervalle
30 %: Wiederholte, länger anhaltende, häufigere Entzündungen mit relevanten Miktionsstörungen
Häufigere Koliken, Intervallbeschwerden und wiederholte Harnwegsinfekte

08.01.05

Schwere chronische Entzündung, Schrumpfblase

50 - 70 %

Fassungsvermögen unter 100 ml, Blasentenesmen)

08.01.06

Entleerungsstörung der Blase und der Harnröhre leichten bis mittleren Grades

10 - 40 %

10 – 20 %: geringe Restharnbildung, längeres Nachträufeln 30 – 40 %: erhebliche Restharnbildung, manuelle Entleerung notwendig, Blasenschrittmacher

08.01.07

Entleerungsstörung der Blase schweren Grades

50 - 70 %

50 %:
Notwendige regelmäßige Katheterisierung, Dauerkatheter, suprapubischer Blasenfistelkatheter, Notwenigkeit eines Urinals ohne wesentliche Begleiterscheinungen
70 %:
Notwendige regelmäßige Katheterisierung, Dauerkatheter, suprapubischer Blasenfistelkatheter, Notwenigkeit eines Urinals mit wesentlichen Begleiterscheinungenr

08.02 Männliche Geschlechtsorgane

Prostatahypertrophien sind entsprechend der resultierenden Funktionseinschränkun-gen (Entleerungsstörung) einzuschätzen.
Maligne Erkrankungen sind nach Abschnitt 13. einzuschätzen.
Impotenz alleine bedingt keine Einschätzung. Zusätzliche psychiatrische Funktions-einschränkungen sind nach Abschnitt 03 einzuschätzen.

08.02.01

Fehlbildungen des Penis

10 - 40 %

10 – 20 %: Teilverlust und Verlust der Eichel, begrenzte Fehlbildung
30 – 40 %: Ausgedehnte Fehlbildungen

08.02.02

Verlust des Penis

50 %

08.02.03

Fehlbildung, Funktionseinschränkung, Verlust eines Hodens

10 %

08.02.04

Fehlbildung, Funktionseinschränkung, Verlust beider Hoden bis zum vollendeten 65. LJ

40 %

08.02.05

Fehlbildung, Funktionseinschränkung, Verlust beider Hoden nach dem vollendeten 65. LJ

10 %

08.03 Weibliche Geschlechtsorgane

Maligne Erkrankungen sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen. Zusätzliche psychiatrische Funktionseinschränkungen sind nach Abschnitt 03 einzu-schätzen.

08.03.01

Fehlbildungen, Teilresektionen, Resektionen der Brust oder der äußeren Genitale

10 - 40 %

Funktionseinschränkung in den Armgelenken sind nach Abschnitt 01,
Armschwellung (Lymphödem) nach Abschnitt 05 psychiatrische Funktionseinschränkungen nach Abschnitt 03 einzuschätzen
Bei beidseitigen Funktionseinschränkungen ist die ungünstige Wechselwirkung bei der Erstellung des Gesamtgrades zu beachten.
10 – 20 %: Segment- und Quadrantenresektion, je nach Ausmaß und kosmetischem Resultat
30 %: Resektion mit plastischem Aufbau
40 %:

08.03.02

Fehlbildung, Fehlen, Entfernung der Gebärmutter

10 %

08.03.03

Endometriose

10 - 30 %

Einschätzung entsprechend dem Ausmaß der Ausdehnung auf die Nachbarorgane und die Sym-ptomatik

08.03.04

Fehlbildung, Funktionseinschränkung, Verlust eines Ovars

10 %

08.03.05

Fehlbildung, Funktionseinschränkung, Verlust beider Ovarien bis zum vollendeten 65. LJ

40 %

08.03.06

Fehlbildung, Funktionseinschränkung, Verlust beider Ovarien ach dem vollendeten 65. LJ

10 %



Einschätzungsverordnung
Grad der Behinderung nach österreichischem Recht