01 Haut

Relevant sind Art, Ausdehnung, Lokalisation (funktionelle Beeinträchtigung an exponierten Stellen wie an Händen, Fußsohlen, Füßen, entstellende Wirkung im Gesicht), Rezidivquote, Rezidivneigung, Chronizität, Begleiterscheinungen (Jucken, Nässen, Brennen, unangenehme und abstoßende Gerüche) und die Notwendigkeit wiederholter stationärer Behandlungen.

Bei chronischer Verlaufsform mit stark schwankendem Leidensverlauf ist ein durch-schnittlicher Grad der Behinderung anzusetzen. Außergewöhnliche psychoreaktive Be-lastungen sind zusätzlich zu berücksichtigen und nach Abschnitt 03 einzuschätzen.

Narben können durch Ausdehnung, Beschaffenheit (Verdünnung, Verhärtung, Narben-züge), Lokalisation und Auswirkung bzw. Einwirkung auf ihre Umgebung zu funktionellen Beeinträchtigungen führen.

Bei flächenhaften Narben (z.B. nach Verbrennungen, Verätzungen) muss auch die Be-einträchtigung der Haut als Schutz-, Ausscheidungs- und Sinnesorgan berücksichtigt werden. Diese funktionellen Einschränkungen bestimmen die Höhe des Grades der Be-hinderung.

Bei Entstellungen ist zu berücksichtigen, dass sich auch seelische Konflikte ergeben können, diese sind nach Abschnitt 03 einzuschätzen.

Die Einschätzung maligner Hauterkrankungen erfolgt unter Abschnitt 13

01.01 Haut

Entzündliche, exanthematische, toxische, allergische, infektiöse, immunologische bzw. autoimmunologische, nicht entzündliche Erkrankungen und gutartige Neubildungen der Haut, sichtbarer Schleimhäute und der Hautanhangsgebilde; Narben, Fehlbildungen und Pigmentstörungen.

01.01.01

Leichte Formen

10 %

Weitgehend begrenzt, bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend, therapeutisch gut beherrschbar

01.01.02

Mittelschwere, ausgedehnte Formen

20 - 40 %

20 – 30 %
Bei länger dauerndem Bestehen; weitgehend begrenzt, mit funktionellen Beeinträchtigungen, trotz adäquater Therapie protrahierter Verlauf, Rezidiv.

Atopisches Ekzem (Neurodermitis, endogenes Ekzem) bei länger dauerndem Bestehen
Rosazea, Rhinophym stärkere Ausdehnung, entstellende Wirkung
Akne schweren Grades mit vereinzelter Abszess- und Fistelbildung und lokalisationsbedingten Be-einträchtigungen

40 %
Atopisches Ekzem (Neurodermitis, endogenes Ekzem) mit generalisierenden Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall

01.01.03

Schwere, andauernd ausgedehnte Formen

50 - 80 %

Mit starken funktionellen Beeinträchtigungen; Therapiebedarf, Lokalisation an exponierten Stel-len, Entstellung

Grad der Behinderung je nach Ausmaß und Schwere der Veränderungen



Einschätzungsverordnung
Grad der Behinderung nach österreichischem Recht


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