Beweglichkeit und Belastbarkeit - den allgemeinen Kriterien der Gelenksfunktionen, der Funktionen der Muskel, Sehen, Bänder und Gelenkskapsel sind gegenüber den alleinigen Messungen des Bewegungsradius eine stärkere Gewichtung zu geben. Entzündungsaktivität (Schmerzen, Schwellung). Bei radiologischen Befunden ist die Korrelation mit der klinischen Symptomatik für die Einschätzung relevant. Ausmaß der beteiligten Gelenke, Körperregionen und organische Folgebeteiligung.
Funktionseinschränkungen geringen Grades
10 - 20 %
Akute Episoden selten (2-3 Mal im Jahr) und kurzdauernd (Tage) Mäßige radiologische Veränderungen Im Intervall nur geringe Einschränkungen im Alltag und Arbeitsleben Keine Dauertherapie erforderlich
Funktionseinschränkungen mittleren Grades
30 - 40 %
Rezidivierende Episoden (mehrmals pro Jahr) über Wochen andauernd
maßgebliche radiologische Veränderungen
andauernder Therapiebedarf wie Heilgymnastik, physikalische Therapie, Analgetika
Beispiel: Bandscheibenvorfall ohne Wurzelreizung (pseudoradikuläre Symptomatik)
30 %: Rezidivierende Episoden (mehrmals pro Jahr) über Wochen andauernd, maßgebliche radiologi-sche Veränderungen
andauernder Therapiebedarf wie Heilgymnastik, physikalische Therapie, Analgetika
40 %: Rezidivierend und anhaltend, Dauerschmerzen eventuell episodische Verschlechterungen, maß-gebliche radiologische und/oder morphologische Veränderungen
maßgebliche Einschränkungen im Alltag und Arbeitsleben
Funktionseinschränkungen schweren Grades
50 - 80 %
50 %: Maßgebliche radiologische und/oder morphologische Veränderungen
Maßgebliche Einschränkungen im Alltag und Arbeitsleben
60% Chronischer Dauerschmerz mit episodischen Verschlechterungen
Einfache analgetische Therapie (NSAR) nicht mehr ausreichend
70 % Therapieresistente Instabilitätssymptomatik bei fortgeschrittenen Stadien eines Wirbelgleitens, Spinalkanalstenose mit Claudicatio spinalis (kurze Wegstrecke), schwere Skoliose mit erforderlicher Miederversorgung oder OP-Indikation
Postlaminektomie-Syndrom
80 %
Zusätzliche Beeinträchtigungen wie chronischer neurogener Dauerschmerz, Opioidindikation
Indikationen für invasive Therapieverfahren einschließlich Schmerzschrittmacher (SCS) und Schmerzpumpen, Periduralkatheter
Lähmungserscheinungen mit Gangstörungen
Versteifung über mindestens mehrer Segmente
Es ist die resultierende Gesamtfunktionseinschränkung bei entzündlich rheumati-schen Systemerkrankungen, degenerative rheumatischen Erkrankungen und syste-mischen Erkrankungen der Muskulatur einzuschätzen. Falls sie mit Lähmungserscheinungen einhergehen, sind sie entsprechend den funk-tionellen Defiziten nach Abschnitt 04. „Neuromuskuläre Erkrankungen“ im Kapitel „Nervensystem“ zu beurteilen.
Mit funktionellen Auswirkungen geringen Grades
10 - 20 %
Leichte Beschwerden mit geringer Bewegungs- und Belastungseinschränkung
Mit funktionellen Auswirkungen mittleren Grades
30 - 40 %
Mäßige Funktionseinschränkungen, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität
Mit funktionellen Auswirkungen fortgeschrittenen Grades
50 - 70 %
50 %: Dauernde erhebliche Funktionseinschränkungen, therapeutisch schwer beeinflussbare Krank-heitsaktivität, Notwendigkeit einer über mindestens 6 Monate andauernden Therapie
70 %: Dauernde erhebliche Funktionseinschänkungen mit maßgeblichen Einschränkungen im Alltag und Arbeitsleben, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität, Gehbehinderung
Mit funktionellen Auswirkungen schweren Grades
80 - 100 %
Irreversible Funktionseinschränkungen mehrerer großer Gelenke mit entsprechender Mobilitäts-einschränkung, hochgradige Progredienz
Osteomyelitis
Ruhende Osteomyelitis
10 %
Inaktivität über mindestens 5 Jahre
Chronische Osteomyelitis geringen Grades
20 %
Röntgenologisch nachweisbar, eng begrenzt Ohne Fistelbildung und ohne sichere Zeichen von Aktivität
Chronische Osteomyelitis mittleren Grades
30 - 40 %
Geringe Fistelbildung oder sichere Aktivitätszeichen
Chronische Osteomyelitis schweren Grades
50 - 80 %
Starke Fisteleiterung mit Hautveränderungen, Infiltration der Weichteile Erhebliche Aktivitätszeichen
Beckenschäden
10 %
Neurologische, gynäkologische und urologische Funktionsbeeinträchtigungen sowie Hüftgelenksveränderungen sind gesondert zu berücksichtigen
Mit funktionellen Auswirkungen geringen Grades
10 %
Stabiler Beckenring Degenerative Veränderungen der Kreuz-Darmbeingelenke
Mit funktionellen Auswirkungen mittleren Grades
20 %
Instabiler Beckenring einschließlich Sekundärarthrose
Mit funktionellen Auswirkungen schweren Grades und Deformierung
30 - 40 %
Schwere funktionelle Auswirkungen, Deformierung
Untere Extremitäten
Beinverkürzung
Beinverkürzung unter 3 cm
10 %
Beinverkürzung über 3 cm bis 8 cm
20 - 40 %
Beinverkürzung über 8 cm
50 %
Oberschenkelpseudoarthrose
Oberschenkelpseudoarthrose straff
50 %
Oberschenkelpseudoarthrose schlaff
70 %
Fascienlücke (Muskelhernie) am Oberschenkel
10 %
Hüftgelenke
Funktionseinschränkung geringen Grades einseitig
10 - 20 %
Streckung/Beugung bis zu 0-10-90°
mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit
Funktionseinschränkung geringen Grades beidseitig
20 - 40 %
Streckung/Beugung bis zu 0-10-90°
mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit
Funktionseinschränkung mittleren Grades einseitig
30 %
Streckung/Beugung bis zu 0-30-90°
mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit)
Funktionseinschränkung mittleren Grades beidseitig
50 %
Streckung/Beugung bis zu 0-30-90° mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit)
Funktionseinschränkung schweren Grades einseitig
50 - 60 %
Entspricht einer Versteifung in ungünstiger Stellung (Beugestellung oder stärkerer Ab- oder Adduktionsstellung)
Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig
60 - 100 %
Entspricht einer Versteifung in ungünstiger Stellung (Beugestellung oder stärkerer Ab- oder Adduktionsstellung) Bei Versorgung mit Endoprothesen wird der Einschätzungswert um 10% erhöht
Hüftdysplasie, angeborene Hüftluxation für die Dauer der vollständigen Immobilisierung
100 %
Hüftdysplasie, angeborene Hüftluxation bis zum Abschluss der (Spreiz)behandlung
50 %
Aseptische Hüftkopfnekrose
50 - 70 %
Während der notwendigen Entlastung und je nach Ausmaß der notwendigen Entlastung Danach Einstufung nach Bewegungseinschränkung der Hüftgelenke
Hüftgelenksresektion
50 - 80 %
Schnappende Hüfte
10 %
Kniegelenk
Funktionseinschränkungen im Kniegelenk als Folge von Knorpel-, Band- und Menis-kusläsionen.
Ausprägungen von Knorpelschäden geringeren, mittleren und schwereren Grades werden in der Einschätzung mitberücksichtigt.
Bei Versorgung mit Endoprothesen (einseitig oder beidseitig) wird der Einschät-zungswert um 10 % erhöht.
Funktionseinschränkung geringen Grades einseitig
10 - 20 %
Funktionseinschränkung geringen Grades beidseitig
20 - 30 %
Streckung/Beugung bis 0-0-90°
Funktionseinschränkung mittleren Grades einseitig
30 %
Streckung/Beugung bis 0-10-90°
Funktionseinschränkung mittleren Grades beidseitig
40 %
Streckung/Beugung bis 0-10-90°
Funktionseinschränkung schweren Grades einseitig
40 %
Streckung/Beugung bis 0-30-90°
Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig
50 %
Streckung/Beugung bis 0-30-90°
Kniegelenksinstabilität muskulär kompensiert
10 - 20 %
Kniegelenksinstabilität unvollständig kompensiert
20 - 30 %
Kniegelenksinstabilität nicht kompensierbar
40 %
Versorgung mit Stützapparat ist notwendig
Habituelle Kniescheibenverrenkung selten
10 %
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Habituelle Kniescheibenverrenkung häufig
20 %
Schienbeinpseudoarthrose
Schienbeinpseudoarthrose straff
20 - 40 %
Schienbeinpseudoarthrose schlaff
50 %
Wadenbeinteilverlust, Wadenbeinpseudoarthrose
10 %
Sprunggelenk
Funktionseinschränkung bis Versteifung der Sprunggelenke je nach Funktion und Stellung – günstige oder ungünstige Stellung.
Funktionseinschränkung bis Versteifung einseitig
10 %
Funktionseinschränkung geringen bis mittleren Grades beidseitig
10 %
Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig
10 %
Fußdeformitäten nicht kompensiert
Fußdeformitäten und Restzustand nach operativer Sanierung je nach Funktionsstö-rung. Kompensierbare Fehlstellungen, beispielsweise durch Schuheinlagen und nicht über das zivilisatorische Ausmaß hinausgehende Fehlstellungen, sind nicht im Sinne einer Behinderung einzuschätzen (Senk-Spreiz-Hohlfuß).
Je nach Funktionseinschränkung einseitig
10 - 40 %
Beidseitig mit Funktionseinschränkungen geringen bis mittleren Grades
30 - 40 %
Beidseitig mit Funktionseinschränkungen schweren Grades
50 - 60 %
Zehengelenke
Ungünstige Stellung, beispielsweise Plantarflexion im Grundgelenk über 10°.
Versteifung der Zehengelenke eines Fußes in günstiger Stellung
10 %
Versteifung der Zehengelenke eines Fußes in ungünstiger Stellung
20 %
Narben an der Fußsohle oder Ferse.
Narben mit größeren Substanzverlusten mit geringer Funktionsbehinderung
10 %
Narben mit größeren Substanzverlusten mit ausgeprägten Funktionsbehinderung
20 - 30 %
Einseitiger Teilverlust, einseitiger Verlust
Amputation im Oberschenkelbereich bei genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke
70 %
Amputation im Oberschenkelbereich bei ungenügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke
80 %
Amputation im Unterschenkelbereich bei genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke
50 %
Gute Stumpfverhältnisse
Auch schlaffe Pseudoarthrose mit Belastungsverbot des Beines für die Zeit der Notwendigkeit einer Entlastung
Amputation im Unterschenkelbereich bei ungenügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke
60 %
Schlechte Stumpfverhältnisse wie Ulcus oder Ekzem
Extremer Kurzstumpf
Sehr langer Unterschenkelstumpf
Teilverlust im Fußbereich bei genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes
30 -40 %
30 %
Verlust der Großzehe mit Mittelfußknochen entspricht einem Teilverlust eines Fußes
Teilverlust eines Fußes je nach Stumpf- und Fußfehlstellung
Verlust der Großzehe mit Verlust des Köpfchens des I. Mittelfußknochens
Teilverlust im Fußbereich bei ungenügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes, ausgeprägter Fehlstellung
50 %
Verlust von bis zu vier Zehen
10 %
Verlust aller Zehen
20 %
Beidseitige Teilverluste, beidseitiger Verlust
Verlust beider Beine im Oberschenkelbereich
100 %
Verlust eines Beins im Oberschenkelbereich und des anderen Beins im Unterschenkelbereich
100 %
Verlust beider Beine im Unterschenkelbereich
100 %
Teilverlust beider Füße
50 - 70 %
Verlust aller Zehen
30 %
Obere Extremitäten
Bei Verlust oder Teilverlust des primären Gebrauchsarms ist nach Abschluss der Rehabilitation und einer Adapatierungsphase eine unzureichende Anpassung zu be-rücksichtigen, der GdB um 10% anzuheben und zu begründen.
Schultergelenk, Schultergürtel Instabilität (habituelle Luxation) ist entsprechend dem Ausmaß der Funktionsein-schränkungen und der Häufigkeit einzuschätzen.
Funktionseinschränkung geringen Grades einseitig
10 %
Abduktion und Elevation zwischen 90° und 120° eingeschränkt und Einschränkung der Außenrotation
Funktionseinschränkung geringen Grades beidseitig
20 %
Abduktion und Elevation bis maximal 120° mit entsprechender Einschränkung der Außen- und Innenrotation
Funktionseinschränkung mittleren Grades einseitig
20 %
Abduktion und Elevation bis maximal 90° mit entsprechender Einschränkung der Außen- und Innenrotation
Funktionseinschränkung mittleren Grades beidseitig
30 %
Abduktion und Elevation bis maximal 90° mit entsprechender Einschränkung der Außen- und Innenrotation
Funktionseinschränkung schweren Grades einseitig
40 %
Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig
50 %
Schlüsselbeinpseudoarthrose straff
10 %
Schlüsselbeinpseudoarthrose schlaff
20 %
Oberarmpseudoarthrose straff
10 %
Oberarmpseudoarthrose schlaff
20 %
Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk geringen Grades einseitig
20 %
Streckung/Beugung zwischen 30° und 120° bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit
Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk geringen Grades beidseitig
30 %
Streckung/Beugung zwischen 30° und 120° bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit
Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk mittleren Grades einseitig
30 %
Mittelgradige Einschränkung insbesondere der Beugung, einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit
Schlottergelenk
Versteifung in günstiger Stellung zwischen 80° und 150°
Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk mittleren Grades beidseitig
40 %
Mittelgradige Einschränkung insbesondere der Beugung, einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit
Schlottergelenk
Versteifung in günstiger Stellung zwischen 80° und 150°
Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk schweren Grades einseitig
50 %
Versteifung in ungünstiger Stellung, in Streckstellung oder unter 80°
Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk schweren Grades beidseitig
50 -60 %
Versteifung in ungünstiger Stellung, in Streckstellung oder unter 80°
Unterarmpseudoarthrose straff
20 %
Unterarmpseudoarthrose schlaff
40 %
Pseudoarthrose der Elle oder Speiche
10 -20 %
Lunatum-Malazie während der notwendigen Ruhigstellung: 30 %. Versteifung im Handgelenk: 30 %. Brüche oder Luxationen von Handwurzelknochen oder Mittelhandknochen - Ein-schätzung nach Funktionsbeeinträchtigung: 10 – 30 %.
Funktionseinschränkung im Handgelenk geringen Grades einseitig
10 %
Funktionseinschränkung im Handgelenk geringen Grades beidseitig
20 %
Funktionseinschränkung im Handgelenk mittleren Grades einseitig
20 %
Funktionseinschränkung im Handgelenk mittleren Grades beidseitig
30 %
Funktionseinschränkung im Handgelenk schweren Grades einseitig
30 %
Funktionseinschränkung im Handgelenk schweren Grades beidseitig
40 %
Versteifung eines Daumengelenkes in günstiger Stellung: 10 %. Versteifung beider Daumengelenke in günstiger Stellung: 20 %. Versteifung eines Fingers in günstiger Stellung: 10 %.
Funktionseinschränkung einzelner Finger
10 - 30 %
Verlust eines Daumenendgliedes oder mindestens 4 bis 5 Fingerendgliedern: 10 % Der Verlust einzelner Fingerendgliedern außer Daumen gehen mit keiner funktionel-len Einschränkung einher und sind daher nicht als Behinderung einzuschätzen.
Zeige-, Mittel-, Ring- oder Kleinfinger
10 %
Daumen
30 %
Mit Einschluss des Daumens
30 %
Beide Daumen
50 %
Finger II und III oder II und IV
30 %
Sonst
20 %
Mit Einschluss des Daumens
50 %
Finger II und III und IV
40 %
Sonst
30 %
Mit Einschluss des Daumens
50 %
Sonst
40 %
Allen fünf Fingern einer Hand
50 %
8 Finger
80 %
9 Finger
90 %
10 Finger
100 %
Verlust eines Armes im Schultergelenk oder mit sehr kurzem Oberarmstumpf
80 %
Verlust eines Armes im Oberarmbereich oder im Ellenbogengelenk
70 %
Verlust eines Armes im Unterarmbereich
50 %
Verlust eines Armes im Unterarmbereich mit einer Stumpflänge bis 7 cm
60 %
Verlust einer Hand
50 %
Verlust beider Arme oder beider Hände
100 %
Verlust eines Armes und eines Beins
100 %
Schädeldefekt mit geringer Deformierung
Defekt im Gesichtsschädel mit leichterer kosmetischer Auswirkung
10 - 40 % %
Schädeldefekte mit ausgeprägter Deformierung
Defekte im Gesichtsschädel mit deutlicher bis schwerer Entstellungs
50 - 100 %