02. Muskel- Skelett- u. Bindegewebssystem, Haltungs- und Bewegungsapparat

Beweglichkeit und Belastbarkeit - den allgemeinen Kriterien der Gelenksfunktionen, der Funktionen der Muskel, Sehen, Bänder und Gelenkskapsel sind gegenüber den alleinigen Messungen des Bewegungsradius eine stärkere Gewichtung zu geben. Entzündungsaktivität (Schmerzen, Schwellung). Bei radiologischen Befunden ist die Korrelation mit der klinischen Symptomatik für die Einschätzung relevant. Ausmaß der beteiligten Gelenke, Körperregionen und organische Folgebeteiligung.

02.01 Wirbelsäule

02.01.01

Funktionseinschränkungen geringen Grades

10 - 20 %

Akute Episoden selten (2-3 Mal im Jahr) und kurzdauernd (Tage) Mäßige radiologische Veränderungen Im Intervall nur geringe Einschränkungen im Alltag und Arbeitsleben Keine Dauertherapie erforderlich

02.01.02

Funktionseinschränkungen mittleren Grades

30 - 40 %

Rezidivierende Episoden (mehrmals pro Jahr) über Wochen andauernd maßgebliche radiologische Veränderungen andauernder Therapiebedarf wie Heilgymnastik, physikalische Therapie, Analgetika Beispiel: Bandscheibenvorfall ohne Wurzelreizung (pseudoradikuläre Symptomatik)
30 %: Rezidivierende Episoden (mehrmals pro Jahr) über Wochen andauernd, maßgebliche radiologi-sche Veränderungen andauernder Therapiebedarf wie Heilgymnastik, physikalische Therapie, Analgetika
40 %: Rezidivierend und anhaltend, Dauerschmerzen eventuell episodische Verschlechterungen, maß-gebliche radiologische und/oder morphologische Veränderungen maßgebliche Einschränkungen im Alltag und Arbeitsleben

02.01.03

Funktionseinschränkungen schweren Grades

50 - 80 %

50 %: Maßgebliche radiologische und/oder morphologische Veränderungen Maßgebliche Einschränkungen im Alltag und Arbeitsleben 60% Chronischer Dauerschmerz mit episodischen Verschlechterungen Einfache analgetische Therapie (NSAR) nicht mehr ausreichend
70 % Therapieresistente Instabilitätssymptomatik bei fortgeschrittenen Stadien eines Wirbelgleitens, Spinalkanalstenose mit Claudicatio spinalis (kurze Wegstrecke), schwere Skoliose mit erforderlicher Miederversorgung oder OP-Indikation Postlaminektomie-Syndrom
80 % Zusätzliche Beeinträchtigungen wie chronischer neurogener Dauerschmerz, Opioidindikation Indikationen für invasive Therapieverfahren einschließlich Schmerzschrittmacher (SCS) und Schmerzpumpen, Periduralkatheter Lähmungserscheinungen mit Gangstörungen Versteifung über mindestens mehrer Segmente

02.02 Generalisierte Erkrankungen des Bewegungsapparates

Es ist die resultierende Gesamtfunktionseinschränkung bei entzündlich rheumati-schen Systemerkrankungen, degenerative rheumatischen Erkrankungen und syste-mischen Erkrankungen der Muskulatur einzuschätzen. Falls sie mit Lähmungserscheinungen einhergehen, sind sie entsprechend den funk-tionellen Defiziten nach Abschnitt 04. „Neuromuskuläre Erkrankungen“ im Kapitel „Nervensystem“ zu beurteilen.

02.02.01

Mit funktionellen Auswirkungen geringen Grades

10 - 20 %

Leichte Beschwerden mit geringer Bewegungs- und Belastungseinschränkung

02.02.02

Mit funktionellen Auswirkungen mittleren Grades

30 - 40 %

Mäßige Funktionseinschränkungen, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität

02.02.03

Mit funktionellen Auswirkungen fortgeschrittenen Grades

50 - 70 %

50 %: Dauernde erhebliche Funktionseinschränkungen, therapeutisch schwer beeinflussbare Krank-heitsaktivität, Notwendigkeit einer über mindestens 6 Monate andauernden Therapie
70 %: Dauernde erhebliche Funktionseinschänkungen mit maßgeblichen Einschränkungen im Alltag und Arbeitsleben, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität, Gehbehinderung

02.02.04

Mit funktionellen Auswirkungen schweren Grades

80 - 100 %

Irreversible Funktionseinschränkungen mehrerer großer Gelenke mit entsprechender Mobilitäts-einschränkung, hochgradige Progredienz

02.03.

Osteomyelitis

02.03.01

Ruhende Osteomyelitis

10 %

Inaktivität über mindestens 5 Jahre

02.03.02

Chronische Osteomyelitis geringen Grades

20 %

Röntgenologisch nachweisbar, eng begrenzt Ohne Fistelbildung und ohne sichere Zeichen von Aktivität

02.03.03

Chronische Osteomyelitis mittleren Grades

30 - 40 %

Geringe Fistelbildung oder sichere Aktivitätszeichen

02.03.04

Chronische Osteomyelitis schweren Grades

50 - 80 %

Starke Fisteleiterung mit Hautveränderungen, Infiltration der Weichteile Erhebliche Aktivitätszeichen

02.04

Beckenschäden

10 %

Neurologische, gynäkologische und urologische Funktionsbeeinträchtigungen sowie Hüftgelenksveränderungen sind gesondert zu berücksichtigen

02.04.01

Mit funktionellen Auswirkungen geringen Grades

10 %

Stabiler Beckenring Degenerative Veränderungen der Kreuz-Darmbeingelenke

02.04.02

Mit funktionellen Auswirkungen mittleren Grades

20 %

Instabiler Beckenring einschließlich Sekundärarthrose

02.04.03

Mit funktionellen Auswirkungen schweren Grades und Deformierung

30 - 40 %

Schwere funktionelle Auswirkungen, Deformierung

02.05

Untere Extremitäten

Beinverkürzung

02.05.01

Beinverkürzung unter 3 cm

10 %

02.05.02

Beinverkürzung über 3 cm bis 8 cm

20 - 40 %

02.05.03

Beinverkürzung über 8 cm

50 %

Oberschenkelpseudoarthrose

02.05.04

Oberschenkelpseudoarthrose straff

50 %

02.05.05

Oberschenkelpseudoarthrose schlaff

70 %

02.05.05

Fascienlücke (Muskelhernie) am Oberschenkel

10 %

Hüftgelenke

02.05.07

Funktionseinschränkung geringen Grades einseitig

10 - 20 %

Streckung/Beugung bis zu 0-10-90°
mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit

02.05.08

Funktionseinschränkung geringen Grades beidseitig

20 - 40 %

Streckung/Beugung bis zu 0-10-90°
mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit

02.05.09

Funktionseinschränkung mittleren Grades einseitig

30 %

Streckung/Beugung bis zu 0-30-90°
mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit)

02.05.10

Funktionseinschränkung mittleren Grades beidseitig

50 %

Streckung/Beugung bis zu 0-30-90° mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit)

02.05.11

Funktionseinschränkung schweren Grades einseitig

50 - 60 %

Entspricht einer Versteifung in ungünstiger Stellung (Beugestellung oder stärkerer Ab- oder Adduktionsstellung)

02.05.12

Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig

60 - 100 %

Entspricht einer Versteifung in ungünstiger Stellung (Beugestellung oder stärkerer Ab- oder Adduktionsstellung) Bei Versorgung mit Endoprothesen wird der Einschätzungswert um 10% erhöht

02.05.13

Hüftdysplasie, angeborene Hüftluxation für die Dauer der vollständigen Immobilisierung

100 %

02.05.14

Hüftdysplasie, angeborene Hüftluxation bis zum Abschluss der (Spreiz)behandlung

50 %

02.05.15

Aseptische Hüftkopfnekrose

50 - 70 %

Während der notwendigen Entlastung und je nach Ausmaß der notwendigen Entlastung Danach Einstufung nach Bewegungseinschränkung der Hüftgelenke

02.05.16

Hüftgelenksresektion

50 - 80 %

02.05.17

Schnappende Hüfte

10 %

Kniegelenk

Funktionseinschränkungen im Kniegelenk als Folge von Knorpel-, Band- und Menis-kusläsionen.
Ausprägungen von Knorpelschäden geringeren, mittleren und schwereren Grades werden in der Einschätzung mitberücksichtigt.
Bei Versorgung mit Endoprothesen (einseitig oder beidseitig) wird der Einschät-zungswert um 10 % erhöht.

02.05.18

Funktionseinschränkung geringen Grades einseitig

10 - 20 %

02.05.19

Funktionseinschränkung geringen Grades beidseitig

20 - 30 %

Streckung/Beugung bis 0-0-90°

02.05.20

Funktionseinschränkung mittleren Grades einseitig

30 %

Streckung/Beugung bis 0-10-90°

02.05.21

Funktionseinschränkung mittleren Grades beidseitig

40 %

Streckung/Beugung bis 0-10-90°

02.05.22

Funktionseinschränkung schweren Grades einseitig

40 %

Streckung/Beugung bis 0-30-90°

02.05.23

Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig

50 %

Streckung/Beugung bis 0-30-90°

02.05.24

Kniegelenksinstabilität muskulär kompensiert

10 - 20 %

02.05.25

Kniegelenksinstabilität unvollständig kompensiert

20 - 30 %

02.05.26

Kniegelenksinstabilität nicht kompensierbar

40 %

Versorgung mit Stützapparat ist notwendig

02.05.27

Habituelle Kniescheibenverrenkung selten

10 %

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

02.05.28

Habituelle Kniescheibenverrenkung häufig

20 %

Schienbeinpseudoarthrose

02.05.29

Schienbeinpseudoarthrose straff

20 - 40 %

02.05.30

Schienbeinpseudoarthrose schlaff

50 %

02.05.31

Wadenbeinteilverlust, Wadenbeinpseudoarthrose

10 %

Sprunggelenk

Funktionseinschränkung bis Versteifung der Sprunggelenke je nach Funktion und Stellung – günstige oder ungünstige Stellung.

02.05.32

Funktionseinschränkung bis Versteifung einseitig

10 %

02.05.33

Funktionseinschränkung geringen bis mittleren Grades beidseitig

10 %

02.05.34

Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig

10 %

Fußdeformitäten nicht kompensiert

Fußdeformitäten und Restzustand nach operativer Sanierung je nach Funktionsstö-rung. Kompensierbare Fehlstellungen, beispielsweise durch Schuheinlagen und nicht über das zivilisatorische Ausmaß hinausgehende Fehlstellungen, sind nicht im Sinne einer Behinderung einzuschätzen (Senk-Spreiz-Hohlfuß).

02.05.35

Je nach Funktionseinschränkung einseitig

10 - 40 %

02.05.36

Beidseitig mit Funktionseinschränkungen geringen bis mittleren Grades

30 - 40 %

02.05.37

Beidseitig mit Funktionseinschränkungen schweren Grades

50 - 60 %

Zehengelenke

Ungünstige Stellung, beispielsweise Plantarflexion im Grundgelenk über 10°.

02.05.38

Versteifung der Zehengelenke eines Fußes in günstiger Stellung

10 %

02.05.39

Versteifung der Zehengelenke eines Fußes in ungünstiger Stellung

20 %

Narben an der Fußsohle oder Ferse.

02.05.40

Narben mit größeren Substanzverlusten mit geringer Funktionsbehinderung

10 %

02.05.41

Narben mit größeren Substanzverlusten mit ausgeprägten Funktionsbehinderung

20 - 30 %

Einseitiger Teilverlust, einseitiger Verlust

02.05.42

Amputation im Oberschenkelbereich bei genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke

70 %

02.05.43

Amputation im Oberschenkelbereich bei ungenügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke

80 %

02.05.44

Amputation im Unterschenkelbereich bei genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke

50 %

Gute Stumpfverhältnisse
Auch schlaffe Pseudoarthrose mit Belastungsverbot des Beines für die Zeit der Notwendigkeit einer Entlastung

02.05.45

Amputation im Unterschenkelbereich bei ungenügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke

60 %

Schlechte Stumpfverhältnisse wie Ulcus oder Ekzem
Extremer Kurzstumpf
Sehr langer Unterschenkelstumpf

02.05.46

Teilverlust im Fußbereich bei genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes

30 -40 %

30 %
Verlust der Großzehe mit Mittelfußknochen entspricht einem Teilverlust eines Fußes
Teilverlust eines Fußes je nach Stumpf- und Fußfehlstellung
Verlust der Großzehe mit Verlust des Köpfchens des I. Mittelfußknochens

02.05.47

Teilverlust im Fußbereich bei ungenügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes, ausgeprägter Fehlstellung

50 %

02.05.48

Verlust von bis zu vier Zehen

10 %

02.05.49

Verlust aller Zehen

20 %

Beidseitige Teilverluste, beidseitiger Verlust

02.05.50

Verlust beider Beine im Oberschenkelbereich

100 %

02.05.51

Verlust eines Beins im Oberschenkelbereich und des anderen Beins im Unterschenkelbereich

100 %

02.05.52

Verlust beider Beine im Unterschenkelbereich

100 %

02.05.53

Teilverlust beider Füße

50 - 70 %

02.05.54

Verlust aller Zehen

30 %

02.06

Obere Extremitäten

Bei Verlust oder Teilverlust des primären Gebrauchsarms ist nach Abschluss der Rehabilitation und einer Adapatierungsphase eine unzureichende Anpassung zu be-rücksichtigen, der GdB um 10% anzuheben und zu begründen.

Schultergelenk, Schultergürtel Instabilität (habituelle Luxation) ist entsprechend dem Ausmaß der Funktionsein-schränkungen und der Häufigkeit einzuschätzen.

02.06.01

Funktionseinschränkung geringen Grades einseitig

10 %

Abduktion und Elevation zwischen 90° und 120° eingeschränkt und Einschränkung der Außenrotation

02.06.02

Funktionseinschränkung geringen Grades beidseitig

20 %

Abduktion und Elevation bis maximal 120° mit entsprechender Einschränkung der Außen- und Innenrotation

02.06.03

Funktionseinschränkung mittleren Grades einseitig

20 %

Abduktion und Elevation bis maximal 90° mit entsprechender Einschränkung der Außen- und Innenrotation

02.06.04

Funktionseinschränkung mittleren Grades beidseitig

30 %

Abduktion und Elevation bis maximal 90° mit entsprechender Einschränkung der Außen- und Innenrotation

02.06.05

Funktionseinschränkung schweren Grades einseitig

40 %

02.06.06

Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig

50 %

Schlüsselbeinpseudoarthrose

02.06.07

Schlüsselbeinpseudoarthrose straff

10 %

02.06.08

Schlüsselbeinpseudoarthrose schlaff

20 %

Oberarmpseudoarthrose

02.06.09

Oberarmpseudoarthrose straff

10 %

02.06.10

Oberarmpseudoarthrose schlaff

20 %

Ellenbogengelenk

02.06.11

Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk geringen Grades einseitig

20 %

Streckung/Beugung zwischen 30° und 120° bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit

02.06.12

Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk geringen Grades beidseitig

30 %

Streckung/Beugung zwischen 30° und 120° bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit

02.06.13

Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk mittleren Grades einseitig

30 %

Mittelgradige Einschränkung insbesondere der Beugung, einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit
Schlottergelenk
Versteifung in günstiger Stellung zwischen 80° und 150°

02.06.14

Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk mittleren Grades beidseitig

40 %

Mittelgradige Einschränkung insbesondere der Beugung, einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit
Schlottergelenk
Versteifung in günstiger Stellung zwischen 80° und 150°

02.06.15

Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk schweren Grades einseitig

50 %

Versteifung in ungünstiger Stellung, in Streckstellung oder unter 80°

02.06.16

Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk schweren Grades beidseitig

50 -60 %

Versteifung in ungünstiger Stellung, in Streckstellung oder unter 80°

Unterarmpseudoarthrose

02.06.17

Unterarmpseudoarthrose straff

20 %

02.06.18

Unterarmpseudoarthrose schlaff

40 %

02.06.19

Pseudoarthrose der Elle oder Speiche

10 -20 %

Handgelenk

Lunatum-Malazie während der notwendigen Ruhigstellung: 30 %. Versteifung im Handgelenk: 30 %. Brüche oder Luxationen von Handwurzelknochen oder Mittelhandknochen - Ein-schätzung nach Funktionsbeeinträchtigung: 10 – 30 %.

02.06.20

Funktionseinschränkung im Handgelenk geringen Grades einseitig

10 %

02.06.21

Funktionseinschränkung im Handgelenk geringen Grades beidseitig

20 %

02.06.22

Funktionseinschränkung im Handgelenk mittleren Grades einseitig

20 %

02.06.23

Funktionseinschränkung im Handgelenk mittleren Grades beidseitig

30 %

02.06.24

Funktionseinschränkung im Handgelenk schweren Grades einseitig

30 %

02.06.25

Funktionseinschränkung im Handgelenk schweren Grades beidseitig

40 %

Funktionsbehinderung einzelner Finger

Versteifung eines Daumengelenkes in günstiger Stellung: 10 %. Versteifung beider Daumengelenke in günstiger Stellung: 20 %. Versteifung eines Fingers in günstiger Stellung: 10 %.

02.06.26

Funktionseinschränkung einzelner Finger

10 - 30 %

Verlust eines Fingers

Verlust eines Daumenendgliedes oder mindestens 4 bis 5 Fingerendgliedern: 10 % Der Verlust einzelner Fingerendgliedern außer Daumen gehen mit keiner funktionel-len Einschränkung einher und sind daher nicht als Behinderung einzuschätzen.

02.06.27

Zeige-, Mittel-, Ring- oder Kleinfinger

10 %

02.06.28

Daumen

30 %

Verlust von zwei Fingern

02.06.29

Mit Einschluss des Daumens

30 %

02.06.30

Beide Daumen

50 %

02.06.31

Finger II und III oder II und IV

30 %

02.06.32

Sonst

20 %

Verlust von drei Fingern

02.06.33

Mit Einschluss des Daumens

50 %

02.06.34

Finger II und III und IV

40 %

02.06.35

Sonst

30 %

Verlust von vier Fingern

02.06.36

Mit Einschluss des Daumens

50 %

02.06.37

Sonst

40 %

Verlust von

02.06.38

Allen fünf Fingern einer Hand

50 %

02.06.39

8 Finger

80 %

02.06.40

9 Finger

90 %

02.06.41

10 Finger

100 %

Verlust oder Teilverlust einseitig

02.06.42

Verlust eines Armes im Schultergelenk oder mit sehr kurzem Oberarmstumpf

80 %

02.06.43

Verlust eines Armes im Oberarmbereich oder im Ellenbogengelenk

70 %

02.06.44

Verlust eines Armes im Unterarmbereich

50 %

02.06.45

Verlust eines Armes im Unterarmbereich mit einer Stumpflänge bis 7 cm

60 %

02.06.46

Verlust einer Hand

50 %

Verlust oder Teilverlust beidseitig

02.06.47

Verlust beider Arme oder beider Hände

100 %

02.06.48

Verlust eines Armes und eines Beins

100 %

02.07 Schädel

02.07.01

Schädeldefekt mit geringer Deformierung
Defekt im Gesichtsschädel mit leichterer kosmetischer Auswirkung

10 - 40 % %

02.07.02

Schädeldefekte mit ausgeprägter Deformierung
Defekte im Gesichtsschädel mit deutlicher bis schwerer Entstellungs

50 - 100 %



Einschätzungsverordnung
Grad der Behinderung nach österreichischem Recht


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