10. Blut, blutbildende Organe und Immunsystem

10 Blut, blutbildende Organe und Immunsystem

10.01 Anämie

10.01.01 Therapierefraktäre Anämien mit leichten bis mäßigen Auswirkungen

10 - 40 %

Leichte bis mäßige Symptome

10.01.02

Therapierefraktäre Anämien mit ausgeprägten bis schweren Auswirkungen

50 - 40 %

Schwere Symptome

10.02 Polyglobulie

10.02.01

Symptomatische Polyglobulie

10 %

Reaktive Formen

10.02.02

Polyzythämie mit mäßigen Auswirkungen

20 - 40 %

Behandlungsbedürftigkeit mit gutem Therapieerfolg und mit mäßigen Auswirkungen auf die Belastbarkeit und Allgemeinzustand

10.02.03

Polyzythämie mit schweren Auswirkungen

50 - 100 %

Behandlungsbedürftigkeit mit gutem Therapieerfolg und mit schweren Auswirkungen auf die Belastbarkeit und Allgemeinzustand

10.03 Leukopenien, Leukämien

10.03.01

Leukopenien mit geringen bis mäßigen Auswirkungen

10 - 40 %

Die Höhe der Einschätzung ist abhängig vom Allgemeinzustand und der Infekthäufigkeit

10.03.02

Leukopenien mit schweren Auswirkungen

50 - 100 %

Bei regelmäßig wiederkehrenden schweren Infekte und ausgeprägten schweren Einschränkungen des Allgemeinzustandes

10.03.03

Akute Leukämie bis zum Ende der Therapie

100 %

10.03.04

Akute Leukämie in Vollremission für 3 Jahre

50 %

Nach drei Jahren Einschätzung entsprechend den verbliebenen funktionellen Defiziten

10.03.05

Chronisch myeloische Leukämie

50 - 100 %

Abhängig von Allgemeinzustand, Krankheitssymptomen und Art der Therapie
100%: Bei Akzeleration, Blastenschubn

10.04 Maligne Erkrankungen der Lymphknoten

Hodgkin Lymphome

10.04.01

Morbus Hodgkin bei laufender Therapie

60 - 100 %

Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitsstadium, Krankheitssymptomen und Auswirkungen der Therapies

10.04.02

Morbus Hodgkin in Vollremission für 3 Jahre

50 %

Nach drei Jahren Einschätzung entsprechend den verbliebenen funktionellen Defiziten

Non Hodgkin Lymphome

10.04.03

Chronisch lymphatische Leukämie und andere nied-rigmaligne Lymphome mit geringen Auswirkungen

30 - 40 %

Keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Therapiebedürftigkeit, keine wesentliche Progredienz

10.04.04

Chronisch lymphatische Leukämie unter laufender Therapie

50 - 100 %

Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitssymptomen, Auswirkungen der Therapie und Progredienz

10.04.05

Lokalisierte niedrigmaligne Lymphome bei laufender Therapie

100 %

10.04.06

Lokalisierte niedrigmaligne Lymphome in Vollremission für 3 Jahre

50 - 70 %

Nach drei Jahren Einschätzung entsprechend den verbliebenen funktionellen Defiziten

10.04.07

Lokalisierte hochmaligne Lymphome bei laufender Therapie

100 %

10.04.08

Lokalisierte hochmaligne Lymphome in Vollremission für 3 Jahre

50 - 70 %

Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitssymptome,
Auswirkungen der Therapie und Progredienz
Nach drei Jahren Einschätzung entsprechend den verbliebenen funktionellen Defiziten

10.05 Plasmozytom

10.05.01 Plasmozytom mit leichten bis mäßigen Auswirkungen

30 - 40 %

Keine wesentlichen Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, keine Therapiebedürftigkeit, keine wesentliche Progredienz

10.05.02 Plasmozytom mit ausgeprägten bis schweren Auswirkungen

50 - 100 %

Abhängig von Allgemeinzustand, Ausmaß der Skelettveränderungen, Nierenschädigung und Schmerzen

10.06 Blutgerinnungsstörungen

Eine Behandlung mit Antikoagulantien ist bei der Grundkrankheit berücksichtigt.

10.06.01 Leichte bis mäßige Formen

10 - 40 %

Es kommt bei schweren Traumen zu einer erhöhten und/oder verlängerten Blutung, Blutungsneigung;
Anticoagulantientherapie ist in der Regel mit 10 % einzuschätzen

10.06.02 Schwere Formen

50 %

Dokumentierte Spontanblutungen oder Blutungen nach Bagatelltraumen

Hämophilie A,B, Willebrand-Syndrom

Einschränkungen der Gelenksfunktion sind gesondert zu berücksichtigen.

10.06.03 Leichte bis mäßige Formen

20 - 40 %

Abfall der Gerinnungsfaktoren VIII bzw. IX auf über 5 % der Norm

10.06.04 Leichte bis mäßige Formen

50 - 70 %

Bei mittelschwerer und schwerer Form liegt bei der Hämophilie ein Abfall der Gerinnungsfaktoren VIII bzw. IX auf 5 % der Norm und darunter vor
Willebrand-Subtypen 3 und 2b sind als schwere Formen zu werten

10.07 Milzverlust

10.07.01 Leichte bis mäßige funktionelle Folgen

10 %

10.07.02 Leichte bis mäßige funktionelle Folgen bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

20 %

10.08 Immundefekte

Angeborene Defekte der humoralen und zellulären Abwehr

10.08.01 Leichte bis mäßige Formen

10 - 40 % %

Trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, aber keine außergewöhnlichen Infektionen

10.08.02 Schwere Formen

50 %

Trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit und wiederholte außergewöhnliche Infektione, atypische Pneumonien

Erworbenes Immunmangelsyndrom

Außergewöhnliche seelische Belastungen sind gesondert einzuschätzen.

10.08.03 Erworbene Defekt mit leichter bis mäßiger Leistungseinschränkung

10 - 40 % %

Lymphadenopathiesyndrom
Stadium A und B – asymptomatisch bis milde Symptome

10.08.04 Erworbene Defekte mit schwerer Leistungseinschränkung

50 - 100 %

Stärkere Leistungsbeeinträchtigung (bei AIDS-related complex) bis zum AIDS-Vollbild



Einschätzungsverordnung
Grad der Behinderung nach österreichischem Recht


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