06. Atmungssystem

06.01 Defekte am Brustkorb

Erfasst werden Missbildungen, Folgen nach Brüchen oder operativen Eingriffen an den Rippen, dem Brustbein, Schlüsselbein und Schulterblatt. Fehlstellungen oder Funktionseinschränkungen im Bereich der Brustwirbelsäule sind nach Abschnitt 2 einzuschätzen.

06.01.01

Abgeheilt mit leichten Defekten und ohne wesentliche Lungenfunktionseinschränkung

10 - 20 %

Die Einschätzung erfolgt abhängig von Größe, Ausdehnung und Lokalisation

06.01.02

Abgeheilt mit ausgedehnten Defekten

30 - 40 %

Ausgedehnte Defekte der knöchernen Brustwand und/oder Rippenfelschwielen

06.01.03

Ausgedehnte Defekte mit schweren Lungenfunktionsstörungen

50 - 80 %

Je nach lungenfunktioneller Einschränkung, Ausdehnung der Rippenfellschwarte und Ausmaß des bleibenden knöchernen Defektes

06.02 Folgezustände nach operativen Eingriffen an der Lunge

06.02.01

Folgezustände nach geringfügigen Eingriffen mit geringer Lungenfunktionseinschränkung

10 - 20 %

Weitgehend folgenlose Zustände nach Probeexstirpationen, kleinen Cystenresektionen und ande-ren minimal-invasiven thoracoskopischen Eingriffen ohne Rippenresektion und ohne oder nur ge-ringer pulmonaler Funktionsstörung bei gutartiger Grunderkrankung

06.02.02

Mittelgradige Funktionseinschränkungen sowie Schwielenbildung; Segmentresektion

30 - 40 %

Ausgedehnte diagnostische wie therapeutische Klemmenresektionen auch mit Rippenteilresektionen
Folgenlos abgeheilter Zustand nach Lobektomie bei gutartiger Grunderkrankung oder rezidivfreiem Verlauf
Mit leicht- bis mäßiggradiger pulmonaler Funktionsstörung

06.02.03

Höhergradige Funktionseinschränkungen nach Lobektomie, Bilobektomie

50 - 70 %

Ausgedehnte Vernarbungen
Resektion mehrerer Rippen, je nach Art und Prognose der Grunderkrankung, funktioneller Einschränkung und Folgeerkrankung wie pulmonaler Hypertension

06.02.04

Schwere Funktionseinschränkungen nach Lobektomie, Pneumektomie

80 - 100 %

Je nach Grunderkrankung postoperativen Komplikationen, funktioneller Einschränkung und klini-schem Zustandsbild sowie Folgeerkrankungen wie Cor pulmonale

06.03 Bronchiektasien

Die Einschätzung orientiert sich am Schweregrad und der Chronizität, des Auswur-fes, der Häufigkeit und Dauer akuter bronchitischer Infekte.

06.03.01

Leichte Verlaufsformens

10 - 20 %

Lediglich radiologisch nachweisbar, ein- oder beidseitig, geringer Auswurf ohne broncho-pulmonale Komplikationen und ohne Einschränkung der Atemfunktion

06.03.02

Mittelschwere Verlaufsformen

30 - 40 %

Ein- oder beidseitige mäßige Auswurfmengen, lediglich fallweise auftretende Komplikation wie akute bronchitische Infekte oder Pneumonien und geringgradige Atemfunktionsstörung

06.03.03

Schwere Verlaufsformen

50 - 80 %

50 – 70 %:
Häufige broncho-pulmonale Komplikationen, reichlich Auswurf
Ausgeprägte Lungenfunktionsstörung
Relevant ist das Ausmaß der Lungenfunktionsstörung, der Allgemeinzustand und Folgeerkrankung (Rechtsherzüberlastung)
80 %: Defizite sind bedingt durch die Folgerkrankungen wie Emphysem und Rechtsherzbelastung

06.04 Asthma bronchiale bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr1

Die Einschätzung orientiert sich an der Häufigkeit der Asthmaanfälle, der Lebensqua-lität und der Lungenfunktion.

06.04.01

Zeitweilig leichtes Asthma

10 - 20 %

Durchschnittlich weniger als 6x im Jahr, meist nur bei Infekt oder Allergenkontakt, Lange symptomfreie Intervalle

06.04.02

Leichtes Asthma

30 - 40 %

Exacerbation mehrmals im Jahr aber seltener als 1x im Monat,
30 %: Keine Dauertherapie 40 %: Stabil unter Dauertherapie oder kumulativer Bedarfsmedikation, Lungenfunktion nur bei In-fekten, Allergenkontakt mit messbarer Obstruktion, klinisch pathologischer Befund, im Intervall ohne pathologische Befundee

06.04.03

Anhaltend mittelschweres Asthma

50 - 70 %

Mehr als 1-2 x pro Woche tagsüber und/oder mehr als 2x monatlich nachts Atemnotzustände
70 %: Mittel- bis höhergradig eingeschränkte Lungenfunktion
Umfangreiche/ständige Therapie erforderliche

06.04.04

Anhaltend schweres Asthma

50 - 70 %

Fast täglich und in den meisten Nächten Atemnotzustände
Medikamentöse Dauertherapie
Lungenfunktion dauernd stark eingeschränkt, Begleiterkrankung
Klinisch nahezu immer spastisch

06.05 Asthma bronchiale ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

Die Einschätzung orientiert sich an der Häufigkeit der Asthmaanfälle, der Lebensqualität und der Lungenfunktion.

06.05.01 Zeitweilig leichtes Asthma

10 - 20 %

1-2 x pro Monat tagsüber bis maximal 2x pro Monat nachts leichte Atembeschwerden
Normales Berufsleben, sportliche Betätigung ist kaum eingeschränkt, Therapie nur bei Bedarf
Klinisch unauffällig außer bei Anfällen

06.05.02 Leichtes Asthma

30 - 40 %

Bis 2x wöchentlich und/oder nachts 1-2x pro Monat Atemnotanfälle
Gering bis mäßig eingeschränkt Lungenfunktion
Klinisch unauffällig oder leicht spastisch

06.05.03 Anhaltend mittelschweres Asthma

50 - 70 %

Öfters als 2 x wöchentlich und/oder einmal pro Woche auch nachts Atemnotanfall
Klinisch deutlich spastisch
Lungenfunktion mittelgradig eingeschränkt (ständig)

06.05.04 Anhaltend schweres Asthma

80 - 1100 %

Lungenfunktion dauernd stark eingeschränkt, Emphysem, Cor pulmonale, Pulmonale
Hypertension in COPD übergehend

06.06 Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)

06.06.01 Leichte Form – COPD I

10 - 20 %

Fehlende bis leichte Behinderung der Ventilation (FEV1/FVC>80% =Atemkapazität)

06.06.02 Moderate Form – COPD II

30 - 40 %

Verschlechterung der Ventilation (FEV1/FVC 50% – 80%) und Fortschreiten der Symptome

06.06.03 Schwere Form – COPD III

50 - 70 %

Fortschreitende Ventilationsstörung (FEV1/FVC 50% bis 30% )

06.06.04 Sehr schwere Form – COPD IV

80 - 100 %

Schwerste Ventilationsstörung (FEV1/FVC <30%)
Exacerbationen können lebensbedrohlich sein
Inkludiert alle Folgezustände wie Kachexie, Cor pulmonale, Sauerstofftherapie, Polyglobulie, Emphysem (sekundäre pulmonale Hypertension)

06.07 Interstitielle Lungenerkrankung, Alveolitis und Fibrosen

Lungengerüsterkrankungen, Alveolitis und Lungenfibrosen ungeachtet der Genese. Liegen andere Grundkrankheiten mit Beteiligung des Lungengerüstes wie z.B. Mali-gnome, kreislaufbedingte interstitielle Lungenerkrankungen, Folgezustände nach Tu-berkulose CPOD, Emphysem vor, erfolgt die Einstufung des Schwerregrades der funktionellen Einschätzung gemäß den Positionen und Rahmensätzen der Grund-krankheit.

Beurteilungskriterien sind Art und Umfang im Allgemeinen und die resultierenden allgemeinen und speziellen funktionellen Einschränkungen.

06.07.01 Leichte Form der interstitiellen Lungenerkrankung

10 - 40 %

Die Prognose der Erkrankung ist nach geltender Lehrmeinung günstig, verläuft im Wesentlichen stabil bis nur langsam progredient, akute Schübe treten in der Regel nicht auf
Keine oder ganz geringe Sauerstoffdiffusionsstörung

06.07.02 Mittelgradige Form der interstitiellen Lungenerkrankung

50 - 60 %

Die Erkrankung verläuft stabil bei ständig irreversibler mittelgradiger Funktionseinschränkung
Statisches Lungenvolumen maximal bis zur Hälfte niedriger als der Sollwert

06.07.03 Schwere Form der interstitiellen Lungenerkrankung

70 - 100 %

Hochgradige Einschränkung der Atemfunktion mit Dyspnoe bei geringen Belastungen oder in körperlicher Ruhe
Die statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktion sind 2/3 niedriger als der Sollwert
Es liegt eine ausgeprägte Sauerstoff-Diffusionsstörung mit Abfall des Sauerstoffdruckes schon bei geringen Belastungen vor
Im Lungenröntgen ausgedehnte interstitielle Verschattungsmuster
Langjährig chronische Krankheitsverläufe sind typisch)

06.08 Primär pulmonale Hypertension

Drucksteigerungen im Lungenkreislauf im Zusammenhang mit anderen Erkrankun-gen sollten gemäß dem Schweregrad der Grundkrankheit (z.B. COPD, Lungenfibro-se) eingeschätzt werden.

06.08.01 Stadium I

10 - 20 %

Keine Einschränkung der körperlichen Aktivität,
Keine Symptome jedoch messbare Drucksteigerung im kleinen Kreislauf

06.08.02 Stadium II

30 - 40 %

Leichte Einschränkung der körperlichen Aktivität, in Ruhe Wohlbefinden, beginnende Symptome bei normaler täglichen Anstrengungen (Atemnot bei Belastung, Müdigkeit, Thoraxschmerz)
PAP – pulmonal arterieller Pressure – in Ruhe 50-70 mm Hg, mit Katheter (milde primär pulmonale Hyertension)

06.08.03 Stadium III

50 - 70 %

Deutliche Einschränkung der körperlichen Aktivität, Symptome bei sehr leichte Tätigkeiten (unterhalb des normalen täglichen Aktivitätsniveaus)
Medikamentöse Dauertherapie, in Ruhe keine Beschwerden

06.08.04 Stadium IV

80 - 100 %

Manifeste Insuffizienz des rechten Herzens, Ruhedyspnoe

06.09 Lungentuberkulose

Alle pulmonalen Begleit- und Folgeerkrankungen einschließlich Operationsfolgen bis hin zu Teilresektionen sind in der Einschätzung berücksichtigt und nicht gesondert einzuschätzen.

06.09.01 Stationär oder regredient nicht ansteckende Erkran-kung mit geringen bis mittelgradigen Lungenverände-rungen

30 - 40 %

Laufende komplikationslose Therapie

06.09.02 Stationär oder regrediente Erkrankung mit positivem Erregernachweis

50 - 70 %

Laufende, weitgehend komplikationslose Therapie, bei ausgedehnten ein- oder beidseitigen Lun-genveränderungen, Schwartenbildungen und/oder Rippenfellerguss, je nach Ausdehnung, Kompli-kation und Verträglichkeit der Therapie, einschließlich Zustand nach operativer Behandlung

06.09.03 Progrediente ansteckende Erkrankung mit positivem Erregernachweis

80 - 100 %

Ausgedehnte ein- oder beidseitige Lungenveränderungen, Schwartenbildungen, und/oder Rippen-fellerguss, massiven operativen Eingriffen, Arzneimittelresistenzen bzw. schwerwiegende Neben-wirkungen, Unverträglichkeit der Behandlung
Je nach Ausdehnung, klinischem Zustand und zu erwartender Therapiedauer

06.09.04 Abgeheilte Lungentuberkulose mit geringen Funktionseinschränkungen

10 - 20 %

Geringgradige narbige Veränderungen an einer oder beiden Lungen, wie Spitzenschwielen oder fibröse, verkalkte Herdbildungen
Je nach Ausdehnung.

06.09.05 Leichte bis moderate restriktive Ventilationsstörungen bei klinisch abgeheilter Lungentuberkulose

30 - 40 %

Gröbere zum Teil schrumpfende narbige Veränderungen und Schwartenbildungen

06.09.06 Mittelschwere restriktive Ventilationsstörungen bei klinisch abgeheilter Lungentuberkulose

50 - 70 %

Massive, auch schrumpfende narbige Veränderungen und Schwartenbildungen,
sekundäre Lungenblähungen mittleren Grades
Zustände nach operativen Behandlungen sind eingeschlossen

06.09.07 Hochgradige restriktive Ventilationsstörungen bei klinisch abgeheilter Lungentuberkulose

50 - 70 %

Massive schrumpfende narbige Veränderungen und Schwartenbildung, ausgeprägte sekundäre Lungenblähungen, Zustände nach operativen Behandlungen, respiratorische Insuffizienz
Je nach Ausdehnung der Vernarbung, Ausmaß der pulmonalen Funktionsstörung, sowie Folgeerscheinungen (Cor pulmonale, pulmonalarterielle Hypertension)

06.10 Cystische Fibrose

06.10.01 Leichte Form

30 - 40 %

Gesicherte Erkrankung ohne relevante Gedeihstörung ohne Einschränkung der Atemfunktion, ohne wesentliche wiederkehrende Symptome oder Komplikationen

06.10.02 Mittelschwere Form

50 - 70 %

Mäßig häufig wiederkehrende bronchopulmonale und/oder intestinale Symptome, gering- bis mittelgradige Einschränkungen der Lungenfunktion
Bronchiektasien, Sinusitiden, Asthma bronchiale oder beginnendes Emphysem
Wiederkehrend, jedoch nicht ständig Infekte mit Problemkeimen

06.10.03 Progrediente ansteckende Erkrankung mit positivem Erregernachweis

80 - 100 %

Schwere Erkrankung mit bronchopulmonalen und intestinalen Symptomen, Gedeihstörung,
Malabsorptio, starke chronische obstruktive Bronchitis, häufige Infekte mit Problemkeimen, ausgeprägte Bronchiektasen, Pneumothorax, Atelektasen,
Sinusitiden sowie Emphysembildung, mittel- bis höhergradige eingeschränkte Lungenfunktion bis zur respiratorischen Insuffizienz mit Cor pulmonale

06.11 Obstruktives Schlafaponoe-Syndrom (Osas)

06.11.01 Leichte Form

10 %

Ohne Indikation zur nächtlichen Beatmung, jedoch relevante subjektive Beschwerden, wie Tagesmüdigkeit oder Schlafstörungen

06.11.02 Mittelschwere Form

20 - 40 %

Mit Indikation zu nächtlicher Beatmungstherapie oder bereits erfolgreich eingeleiteter nächtlicher Beatmung mit / ohne nächtliche Sauerstoffzufuhr wegen zusätzlicher Entsättigung

06.11.03 Schwere Form

50 %

Es bestehen relevante Defizite, aber aus medizinischen Gründen (pulmonologisch, neurologisch, HNO) ist eine Behandlung nicht möglich (der medizinische Behandlungsausschlussgrund muss ob-jektiviert sein und ist nach der jeweiligen Grundkrankheit einzuschätzen)



Einschätzungsverordnung
Grad der Behinderung nach österreichischem Recht


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