Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, 10.07.2013 – L 7 SB 52/12

Teil B Nr. 12 VersMedV · Harnorgane · Entscheidungsnachweis

Einordnung

12.1.1 – einseitiger Nierenverlust
Bei einseitigem Nierenverlust, krankhaftem Harnbefund und nur geringfügiger Einschränkung der Kreatinin-Clearance auf 50–80 ml/min bei normalen Serumkreatininwerten wurde GdB 30 zugrunde gelegt.

In diesem Kapitelpaket wird diese Entscheidung als verifizierter Entscheidungsnachweis geführt; ein vollständiger lokaler Entscheidungstext ist auf dieser Seite nicht eingebettet.