Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, 10.07.2013 – L 7 SB 52/12
Teil B Nr. 12 VersMedV · Harnorgane · Entscheidungsnachweis
Einordnung
12.1.1 – einseitiger Nierenverlust
Bei einseitigem Nierenverlust, krankhaftem Harnbefund und nur geringfügiger Einschränkung der Kreatinin-Clearance auf 50–80 ml/min bei normalen Serumkreatininwerten wurde GdB 30 zugrunde gelegt.
Bei einseitigem Nierenverlust, krankhaftem Harnbefund und nur geringfügiger Einschränkung der Kreatinin-Clearance auf 50–80 ml/min bei normalen Serumkreatininwerten wurde GdB 30 zugrunde gelegt.
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