Ihre eigenen Befunde können Sie entweder anhand des Schlagwortverzeichnisses nachverfolgen oder, wenn Sie die Befunde zuordnen können, direkt in der Tabelle über die Ziffern 2 - 18.
Für besonders Interessierte: Die Beiratsbeschlüsse sowie die zu einzelnen Befundenen wiedergegebenen Urteile (beides wird ständig erweitert) liefern weitere Informationen über die Bildung des Grades der Behinderung.