der Weg zum Schwerbehindertenausweis
Viele Bescheide des Versorgungsamtes hinterlassen beim Empfänger erst einmal einen geradezu fassungslosen Eindruck.
Anstatt der erhofften Zuerkennung der Schwerbehinderung enthält der Bescheid lediglich einen Grad der Behinderung von 20, 30 oder 40.
Es besteht dennoch kein Grund für Resignation: gerade dann, wenn bereits ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 zuerkannt wurde, entspricht es meiner persönlichen Erfahrung, dass ein Grad der Behinderung von 50 und damit die Schwerbehinderteneigenschaft und auch der Schwerbehindertenausweis definitiv in Reichweite sind.