Anwalt Schwerbehindertenrecht Stuttgart
Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich
Fachanwalt für Sozialrecht und Arbeitsrecht

Ihr Anwalt für Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenrecht
Grad der Behinderung
Merkzeichen
Gleichstellung
in Ulm

Kompetente Hilfe im Verfahren wegen
Schwerbehindertenausweis,
höherem Grad der Behinderung,
Merkzeichen,
Herabsetzung wg. Heilungsbewährung.
Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten.
Vom Fachanwalt.
Von wem denn sonst.

Schwerbehindertenausweis
erfolgreich beantragen und durchsetzen.

Der Antrag auf den Erhalt des Schwerbehindertenausweises, die Zuerkennung von Merkzeichen oder einfach nur Feststellung des Grades der Behinderung – GdB – kann mitunter schwierig sein, weil Versorgungsämter, insbesondere auch das für Ulm und Umgebung zusändige Landratsamt Alb-Donau-Kreis, die versorgungsmedizinischen Grundsätze und die GdB-Tabelle häufig zu Unrecht außerordentlich restriktiv handhaben. Für die Zuerkennung der Schwerbehinderung, von Merkzeichen oder auch etwa auch bei der Verteidigung des bisherigen Grades der Behinderung im Herabsetzungsverfahren wegen Heilungsbewährung benötigen Sie daher in aller Regel die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes, vorzugsweise eines Fachanwaltes für Sozialrecht, der sich im Schwerbehindertenrecht auch tatsächlich auskennt.

Wenn Sie in Ulm oder in der Nähe von Ulm wohnen und vom Versorgungsamt einen Bescheid bekommen haben, welchen Sie für falsch halten oder wenn Sie diesen Bescheid einfach nur einmal überprüft haben wollen („Ist mein Grad der Behinderung hoch genug?“), können Sie sich gerne an mich wenden.

Es spielt keine Rolle, ob es sich hierbei um die Anerkennung des Grades der Behinderung, den Sie beantragt haben, handelt, etwa den Grad der Behinderung von 50 und damit den Schwerbehindertenausweis oder aber ob Sie nur irgendwelche Merkzeichen (etwa G, aG, B oder H) geltend gemacht haben oder Sie etwa in früherer Zeit bereits einen hohen Grad der Behinderung erhalten haben, nunmehr aber sich das Versorgungsamt urplötzlich an Sie wendet wegen einer vermeintlich eingetretenen Heilungsbewährung, die dann eine Herabsetzung des Grades der Behinderung begründen und gegebenenfalls auch den Entzug der Schwerbehinderteneigenschaft zur Folge haben soll. In all diesen Fällen besteht Handlungsbedarf und hier sollten Sie sich der Hilfe eines Fachanwaltes bedienen. Meine Hilfe ist in keinem Fall weiter entfernt als das nächste Telefon oder der nächste Internet-Zugang.

Wichtig ist nur, dass Sie sich rechtzeitig bei mir melden: wenn Sie einen Bescheid des Versorgungsamtes erhalten haben, besteht ein Monat Zeit, um richtig darauf zu reagieren.

Entweder handelt es sich dabei um einen Widerspruch gegen einen Bescheid des Versorgungsamtes Ulm (Landratsamt Alb-Donau-Kreis) oder aber Sie haben bereits den Widerspruchsbescheid vom Landesversorgungsamt bekommen. Dann ist es wichtig, rechtzeitig, d. h. innerhalb von 1 Monat ab Zugang des Bescheides beim zuständigen Sozialgericht Klage einzureichen.

Wenn Sie in Ulm oder in der Umgebung von Ulm wohnen, ist das in aller Regel dann auch das Sozialgericht Ulm.

Wenn Sie noch ganz am Anfang stehen und sich erst mit dem Gedanken tragen, einen entsprechenden Antrag auf Zuerkennung des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz und auf einen Schwerbehindertenausweis zu stellen, ist es durchaus schlau, sich bereits in diesem Stadium an einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden. Viele Fehler, die man bei der Antragstellung auf einen Schwerbehindertenausweis machen kann und die man später im Verfahren aufwendig ausbügeln muss, lassen sich im Vorfeld vermeiden.

Ein paar Zeilen zu mir: Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt sowohl für Sozialrecht als auch Arbeitsrecht. Im Sozialrecht betreue ich außerordentlich viele Verfahren speziell aus dem Bereich des Schwerbehindertenrechts und kann gerade auch auf diesem Fachgebiet auf eine reichhaltige und umfassende Erfahrung verweisen.

Der Sitz der Kanzlei ist in Konstanz. Ich übernehme fortlaufend gerne auch Verfahren im Schwerbehindertenrecht aus dem Raum Ulm.

Für Sie als Mandant sollte die Entfernung keine Rolle spielen. In der Regel ist es völlig ausreichend, wenn Sie mir den Bescheid des Versorgungsamtes oder den Widerspruchsbescheid des Landesversorgungsamtes irgendwie zukommen lassen, sei es nun per Post (etwas riskant, da viele Sendungen bei der Deutschen Post einfach nicht mehr ankommen), per E-Mail oder, wenn bereits ein Mandatsverhältnis vorher begründet wurde, über die Onlineakte der Kanzlei (eigentlich der bequemste und der sicherste Weg).

Natürlich dürfen Sie für Besprechungstermine gerne zu mir nach Konstanz kommen, wenn Sie wollen – erforderlich ist das allerdings in aller Regel nicht. Sie erhalten von mir auf jeden Fall im Vorfeld die komplette Akte des Versorgungsamtes und man kann sich dann völlig problemlos entweder per Telefon oder im Rahmen einer Video-Konferenz beraten und absprechen, wie weiter verfahren werden soll.

In den meisten Fällen gelingt es übrigens, bereits im schriftlichen Verfahren für die Mandanten das gewünschte Ergebnis – höherer Grad der Behinderung, Schwerbehinderteneigenschaft, Zuerkennung von Merkzeichen – zu erreichen, ohne dass überhaupt ein direkter Termin vor Gericht erforderlich ist.

Nutzen Sie meine jahrelange Erfahrung als Fachanwalt für Sozialrecht und Spezialist im Schwerbehindertenrecht.

Auf Wunsch erhalten Sie von mir eine kostenlose Ersteinschätzung über die in Ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten.
Nutzen Sie einfach die Möglichkeit, einen
  kostenlosen Rückruftermin   hierfür online selbst zu buchen.

Wenn Sie wollen, bekommen Sie von mir kompetente Hilfe im Verfahren auf Erteilung des Schwerbehindertenausweises, höherem Grad der Behinderung, Zuerkennung von Merkzeichen und natürlich auch Hilfe in Verfahren gegen die Herabsetzung des Grades der Behinderung wegen Heilungsbewährung.

Entsprechendes gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie das Ziel verfolgen, vor dem Hintergrund eines bereits zuerkannten Grades der Behinderung von 30 oder 40 sich einem Schwerbehinderten (GdB 50) gleichstellen zu lassen. Von behördlicher Seite zuständig sind insoweit zwar die Arbeitsämter und nicht etwa das örtliche Versorgungsamt. Die Entscheidungspraxis der Arbeitsämter ist allerdings nicht weniger abenteuerlich als diejenige der Versorgungsämter. Wenn man schon im Rahmen eines Verfahrens gegen das Versorgungsamt fachliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt benötigt, gilt das erst recht bei einer Auseinandersetzung um den Erhalt der Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten.

Rechtsanwalt Schwerbehinderung Stuttgart

Anwaltskanzlei Dotterweich & Böhler

Hussenstraße 19

78462 Konstanz

Tel: 07531 / 9450300
Fax: 07531 / 9450302

mail@anwaltskanzlei-dotterweich.de

www.anwaltskanzlei-dotterweich.de/

Öffnungszeiten des Sekretariats:
Montag bis Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
(Freitag bis 12.00 Uhr)