Anwalt Schwerbehindertenrecht Stuttgart
Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich
Fachanwalt für Sozialrecht und Arbeitsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenrecht
Grad der Behinderung
für Stuttgart,Böblingen, Esslingen oder Rems-Murr-Kreis

Kompetente Hilfe im Verfahren wegen
Schwerbehindertenausweis,
höherem Grad der Behinderung,
Merkzeichen,
Herabsetzung wg. Heilungsbewährung.
Vom Fachanwalt. Von wem denn sonst.

Schwerbehindertenausweis
erfolgreich beantragen und durchsetzen.

Ein Antrag auf Schwerbehindertenausweis, Zuerkennung von Merkzeichen oder einfach nur Feststellung des Grades der Behinderung – GdB – kann mitunter schwierig sein, weil Versorgungsämter, auch das Versorgungsamt Stuttgart, die versorgungsmedizinischen Grundsätze und die GdB-Tabelle häufig zu Unrecht außerordentlich restriktiv handhaben. Für die Zuerkennung der Schwerbehinderung, von Merkzeichen oder auch etwa auch bei der Verteidigung des bisherigen Grades der Behinderung im Herabsetzungsverfahren wegen Heilungsbewährung benötigen Sie daher in aller Regel die Hilfe eines Rechtsanwaltes, vorzugsweise eines Fachanwaltes für Sozialrecht, der sich im Schwerbehindertenrecht auch tatsächlich auskennt.

Wenn Sie in Stuttgart oder im Raum Stuttgart, insbesondere den Landkreisen Böblingen, Esslingen oder Rems-Murr-Kreis wohnen und einen Bescheid vom Versorgungsamt erhalten haben, der Ihnen nicht gefällt, helfe ich Ihnen gerne weiter.

Es ist hierbei unerheblich, ob es sich um die Anerkennung eines Grades der Behinderung, insbesondere des Grades der Behinderung von 50 und damit der Schwerbehinderteneigenschaft handelt oder aber es um die Zuerkennung weiterer Merkzeichen oder der Verteidigung des Grades der Behinderung im Herabsetzungsverfahren nach Heilungsbewährung handelt.

Wichtig ist nur, dass Sie sich rechtzeitig bei mir melden: wenn Sie einen Bescheid des Versorgungsamtes erhalten haben, besteht ein Monat Zeit, um richtig darauf zu reagieren.

Entweder handelt es sich dabei um einen Widerspruch gegen einen Bescheid des Versorgungsamtes Stuttgart oder aber Sie haben bereits den Widerspruchsbescheid vom Landesversorgungsamt bekommen. Dann geht es darum, rechtzeitig, d. h. innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheides beim zuständigen Sozialgericht Klage einzureichen. Wohnen Sie in Stuttgart, den Landkreisen Böblingen, Esslingen oder dem Rems-Murr-Kreis, ist das in der Regel das Sozialgericht Stuttgart.

Wenn Sie noch ganz am Anfang stehen und sich erst mit dem Gedanken tragen, einen entsprechenden Antrag auf Zuerkennung des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz und auf einen Schwerbehindertenausweis zu stellen, ist es durchaus schlau, sich bereits in diesem Stadium an einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden. Viele Fehler, die man bei der Antragstellung auf einen Schwerbehindertenausweis machen kann und die man später im Verfahren aufwendig ausbügeln muss, lassen sich im Vorfeld vermeiden.

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt sowohl für Sozialrecht als auch Arbeitsrecht. Im Sozialrecht betreue ich außerordentlich viele Verfahren aus dem Bereich Schwerbehindertenrecht und kann gerade auch auf diesem speziellen Fachgebiet auf eine reichhaltige und umfassende Erfahrung verweisen.

Der Sitz der Kanzlei ist in Konstanz. Ich übernehme fortlaufend gerne auch Verfahren im Schwerbehindertenrecht aus dem Raum Stuttgart und bin daher ohnehin mitunter mehrmals in der Woche für Termine am Sozialgericht Stuttgart als auch Landessozialgericht Stuttgart in Stuttgart unterwegs.

Für Sie als Mandant sollte die Entfernung keine Rolle spielen. In der Regel ist es völlig ausreichend, wenn Sie mir den Bescheid des Versorgungsamtes per E-Mail oder über die Onlineakte übermitteln. Besprechungstermine können für Sie bequem von zu Hause aus entweder telefonisch oder via Video-Konferenz mit mir durchgeführt werden.

In den meisten Fällen gelingt es übrigens, bereits im schriftlichen Verfahren für die Mandanten das gewünschte Ergebnis – höherer Grad der Behinderung, Schwerbehinderteneigenschaft, Zuerkennung von Merkzeichen – zu erreichen, ohne dass überhaupt ein direkter Termin vor Gericht erforderlich ist.

Nutzen Sie meine jahrelange Erfahrung als Fachanwalt für Sozialrecht und Spezialist im Schwerbehindertenrecht.

Auf Wunsch erhalten Sie von mir eine kostenlose Ersteinschätzung über die in Ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten.
Nutzen Sie einfach die Möglichkeit, einen
  kostenlosen Rückruftermin   hierfür online selbst zu buchen.

Wenn Sie wollen, bekommen Sie von mir kompetente Hilfe im Verfahren auf Erteilung des Schwerbehindertenausweises, höherem Grad der Behinderung, Zuerkennung von Merkzeichen und natürlich auch Hilfe in Verfahren gegen die Herabsetzung des Grades der Behinderung wegen Heilungsbewährung.

Rechtsanwalt Schwerbehinderung Stuttgart

Anwaltskanzlei Dotterweich & Böhler

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