Erfahrener Fachanwalt für Sozialrecht und Spezialist für Schwerbehindertenrecht mit Top-Bewertungen prüft Ihren Bescheid, sichert medizinische Nachweise und legt fristgerecht Widerspruch oder Klage ein.
Ihr Anwalt für Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenrecht
Grad der Behinderung
Merkzeichen
Gleichstellung
in Bayern
Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich
Fachanwalt für Sozialrecht und Arbeitsrecht
Vom Fachanwalt.
Von wem denn sonst.
Der Antrag auf den Erhalt des Schwerbehindertenausweises, die Zuerkennung von Merkzeichen oder einfach nur Feststellung des Grades der Behinderung – GdB – kann mitunter schwierig sein, weil das ZBFS häufig die versorgungsmedizinischen Grundsätze und die GdB-Tabelle zu Unrecht außerordentlich restriktiv handhabt.
Für die Zuerkennung der Schwerbehinderung, von Merkzeichen oder auch etwa auch bei der Verteidigung des bisherigen Grades der Behinderung im Herabsetzungsverfahren wegen Heilungsbewährung benötigen Sie daher in aller Regel die Hilfe eines wirklich erfahrenen Rechtsanwaltes, vorzugsweise eines Fachanwaltes für Sozialrecht, der sich im Schwerbehindertenrecht auch tatsächlich auskennt.
Wenn Sie in Bayern wohnen und den Grad der Behinderung, insbesondere den Schwerbehindertenausweis beantragen wollen oder bereits einen Bescheid vom ZBFS bekommen haben, welchen Sie für falsch halten oder wenn Sie diesen Bescheid einfach nur einmal überprüft haben wollen („Ist mein Grad der Behinderung hoch genug?“), können Sie sich gerne an mich wenden.
Vielleicht wurden Ihnen auch bisher Merkzeichen versagt oder das ZBFS hat sich nunmehr bei Ihnen mit einem Anhörungsschreiben wegen der Herabsetzung aufgrund Heilungsbewährung gemeldet.
In all diesen Fällen besteht Handlungsbedarf und hier sollten Sie sich der Hilfe eines Fachanwaltes bedienen. Meine Hilfe ist in keinem Fall weiter entfernt als das nächste Telefon oder der nächste Internet-Zugang.
Auf Wunsch erhalten Sie von mir eine kostenlose Ersteinschätzung über die in Ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten.
Was ist dafür erforderlich?
Denkbar wenig. Nutzen Sie einfach die Möglichkeit, einen kostenlosen Rückruftermin über den nachfolgenden Link online selbst zu buchen.
Ein paar Zeilen zu mir: Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und Arbeitsrecht. Im Sozialrecht betreue ich außerordentlich viele Verfahren speziell aus dem Bereich des Schwerbehindertenrechts und kann gerade auch auf diesem Fachgebiet auf eine absolut reichhaltige und umfassende Erfahrung verweisen.
Es vergeht kein Arbeitstag, an welchem ich mich nicht mit Schwerbehindertenrecht allgemein, der Beantragung des Grades der Behinderung, der Durchsetzung der Schwerbehinderteneigenschaft oder mit Verfahren beschäftige, in welchem das ZBFS versucht, den Grad der Behinderung wegen einer tatsächlich oder auch nur vermeintlich eingetretenen Heilungsbewährung herabzusetzen.
In all diesen Verfahren ist es erforderlich, mit Besonnenheit und Sachverstand zu agieren. Beides dürfen Sie bei mir voraussetzen.
Ich bin nicht ganz umsonst Betreiber des Portals Versorgungsmedizinische-Grundsätze.de, einem der größten Portale zum Schwerbehindertenrecht.
Der Sitz der Kanzlei ist in Konstanz. Ich übernehme fortlaufend gerne auch Verfahren im Schwerbehindertenrecht aus dem gesamten Freistaat Bayern.
Für Sie als Mandant sollte die Entfernung keine Rolle spielen. In der Regel ist es völlig ausreichend, wenn Sie mir den Bescheid vom ZBFS oder den Widerspruchsbescheid irgendwie zukommen lassen, sei es nun per Post (etwas riskant, da viele Sendungen bei der Deutschen Post einfach nicht mehr ankommen), über die E-Mail-Adresse der Kanzlei oder am besten über das Kontaktformular der Kanzlei,