Zerebralsklerose

April 1984

MdE-Bewertung bei psychischen Störungen infolge Zerebralsklerose und psychovegetativer Labilität

Es stand zur Diskussion, ob die in den „Anhaltspunkten“ Nr. 26.3, Seite 43, für psychische Störungen leichten Grades angegebene Höhe der MdE um 40 - 50 v. H. als zu hoch anzusehen sei, wenn hier auch die Zerebralsklerosen eingeordnet würden. Hierzu wurde noch einmal klargestellt, daß die mit einer Zerebralsklerose (Synonym: zerebrovaskuläre Insuffizienz) einhergehenden Veränderungen, die noch altersentsprechend sind – wie das alterstypische Nachlassen des Gedächtnisses oder der allgemeinen geistigen Beweglichkeit –, keine Behinderung darstellten.Wenn aber bei zerebrovaskulärer Insuffizienz die Einschränkung der zerebralen Leistungsfähigkeit wesentlich über das Altersentsprechende hinausgehe, dann sei auch eine MdE von wenigstens 40 v. H. angemessen. Es wurde im Übrigen noch einmal darauf hingewiesen, daß es sich bei den in der Nr. 26.3, Seite 43, der „Anhaltspunkte“ genannten psychischen Störungen um organisch-psychische Störungen handele, die streng von den in der Nr. 26.3, Seite 48, der „Anhaltspunkte“ aufgeführten „psychovegetativen Syndromen“ abzugrenzen seien. Hier sei die MdE entsprechend niedriger zu bewerten



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung