Teilresektion harnblase

April 1989

Beurteilung des GdB bei Teilresektion der Harnblase

Von einem versorgungsärztlichen Dienst wurde die Frage gestellt, wie der GdB bei einer Teilresektion der Harnblase zu beurteilen sei.
Die Beiratsmitglieder vertraten die Auffassung, daß nach einer Teilresektion der Harnblase, durch die das Blasenfassungsvermögen verringert werde, eine Analogbewertung mit einer Schrumpfblase entsprechend der Nummer 26.12 auf Seite 84 der „Anhaltspunkte“ erfolgen sollte. Da es nach der Operation in der Regel infolge der guten Regenerationsfähigkeit der Blasenwandschichten wieder zu einer Besserung bzw. Normalisierung der Blasenkapazität komme, sollte eine Nachuntersuchung nach ein bis zwei Jahren vorgenommen werden. Allerdings sollte in diesen Fällen die Behinderung im Bescheid nicht als „Schrumpfblase“, sondern besser als „Verminderung des Blasenfassungsvermögens“ bezeichnet werden.



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung