April 1989
Von einem versorgungsärztlichen Dienst wurde die Frage gestellt,
wie der GdB bei einer Teilresektion der Harnblase zu beurteilen
sei.
Die Beiratsmitglieder vertraten die Auffassung, daß nach einer
Teilresektion der Harnblase, durch die das Blasenfassungsvermögen
verringert werde, eine Analogbewertung mit einer Schrumpfblase
entsprechend der Nummer 26.12 auf Seite 84 der „Anhaltspunkte“
erfolgen sollte. Da es nach der Operation in der Regel
infolge der guten Regenerationsfähigkeit der Blasenwandschichten
wieder zu einer Besserung bzw. Normalisierung der Blasenkapazität
komme, sollte eine Nachuntersuchung nach ein bis zwei Jahren
vorgenommen werden. Allerdings sollte in diesen Fällen die Behinderung
im Bescheid nicht als „Schrumpfblase“, sondern besser als
„Verminderung des Blasenfassungsvermögens“ bezeichnet werden.