Oktober 1988
Beurteilung des GdB bei Sarkoidose
Die Deutsche . . . hatte dem BMA gegenüber die Auffassung vertreten,
daß die Beurteilungskriterien der Sarkoidose in der Nummer
26.8 auf Seite 66 der „Anhaltspunkte“ wissenschaftlich nicht
haltbar und die GdB-Werte zu niedrig bemessen seien, weil nicht
alle Auswirkungen der Krankheit berücksichtigt würden. Die Beurteilung
der Sarkoidose dürfe sich nicht an der – für den Krankheitsverlauf
nicht aussagefähigen – Stadieneinteilung nach WURM
orientieren; neuere laborchemische Parameter müssten berücksichtigt
werden. Nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen sei
die Sarkoidose eine Immunkrankheit, deshalb müsse sie aus dem
Kapitel Lungenkrankheiten herausgenommen werden. Gleichzeitig
dürfe für die Beurteilung des GdB/der MdE nicht die Lungenfunktion
im Vordergrund stehen. Dr.. . . berichtete über ein Gespräch
mit der Deutschen . . . . Dabei hatten deren Vertreter ergänzend
ausgeführt, daß chronisch Sarkoidosekranke – unabhängig
von den röntgenologischen Befunden und der Lungenfunktion
– häufig auch durch Allgemeinbeschwerden (z. B. wiederholte Fieberschübe
mit Symptomen grippaler Infekte, Müdigkeit, Gelenkund
Muskelschmerzen) in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
seien.
Vom BMA war in dem Gespräch darauf hingewiesen worden, daß
die Beurteilungskriterien für die Sarkoidose bei der letzten Überarbeitung
der „Anhaltspunkte“ in den Jahren 1982/1983 eingehend
diskutiert und neu gefasst worden seien. Wenn heute neue wissenschaftliche
Erkenntnisse darüber vorlägen, daß die Sarkoidose
nicht primär eine Lungenkrankheit, sondern vielmehr eine systemische
Allgemeinkrankheit sei, so würde dies selbstverständlich
bei der Neufassung der „Anhaltspunkte“ berücksichtigt werden.
Dies sei jedoch für die gutachtliche Beurteilung des GdB nach dem
Schwerbehindertengesetz nicht entscheidend, denn hierfür komme
es allein auf die Auswirkungen der durch die Krankheit hervorgerufenen
Funktionsbeeinträchtigungen an. Für diese Beurteilung
stelle aber die Einschränkung der Lungenfunktion nach wie vor
ein wesentliches – in den meisten Fällen sogar vorrangiges – Kriterium
dar.
Die Beiratsmitglieder stimmten dem zu und wiesen ergänzend auf
folgendes hin: Bei der Beurteilung des GdB/der MdE nach Nummer
26.8 (Seite 66) der „Anhaltspunkte“ ist grundsätzlich von
der klinischen Symptomatik auszugehen; röntgenologische Befunde
können zusätzlich Hinweise geben. Die mit der Krankheit üblicherweise
verbundenen Allgemeinerscheinungen sind – wie bei
anderen Gesundheitsstörungen auch – in den GdB/MdE-Sätzen
bereits berücksichtigt. Darüber hinausgehende Beschwerden und
Symptome, die auf einer Manifestation der Sarkoidose an anderen
Organen beruhen, sind zusätzlich zu berücksichtigen; dadurch
wird der Tatsache Rechnung getragen, daß die Sarkoidose eine
systemische Allgemeinerkrankung ist. Nach Auffassung der Beiratsmitglieder
gewährleisteten die in den „Anhaltspunkten“ genannten
Kriterien eine sachgerechte Beurteilung; insoweit bestehe
derzeit keine Notwendigkeit zu einer Änderung der geltenden Beurteilungsgrundsätze.