Restless Legs Syndrom

April 2002

Gutachtliche Beurteilung bei Restless-Legs-Syndrom

Dr. . . . berichtete über ein Gespräch mit dem Zweiten Vorsitzenden der . . . Herrn . . . , in dem dieser auf Uneinheitlichkeiten bei Begutachtungen von Betroffenen mit Restless-Legs-Syndrom in den Versorgungsämtern aufmerksam gemacht hatte. Von Dr. . . .war darauf hingewiesen worden, dass anlässlich der 31. Versorgungsmedizinischen Fortbildungstagung über Begutachtungsfragen in Rostock vom 07.–11.06.1999 das Restless-Legs-Syndrom in einem Sachverständigenreferat durch Frau Dr. . . . sehr eingehend erörtert wurde. Die Ausführungen von Frau Dr. . . . sind unter Berücksichtigung der in den Anhaltspunkten vorgegebenen Grundsätze in der Zeitschrift „Der medizinische Sachverständige“ (MedSach) Heft 4/2000 veröffentlicht worden.
Die Beiratsmitglieder wiesen ergänzend darauf hin, dass bei der Beurteilung des GdB/MdE-Grades bei Restless-Legs-Syndrom vor allem die Auswirkungen von Schlafstörungen, erhöhter Tagesmüdigkeit und psychischer Folgeerscheinungen wie Gereiztheit, Abgeschlagenheit bis hin zu depressiven Verstimmungen zu beachten seien und insofern eine Analogbewertung mit anderen Hypersomnien, z. B. dem Schlaf-Apnoe-Syndrom, in Betracht komme. Die Beurteilung setze allerdings eine Diagnosesicherung im Schlaflabor voraus.



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung