April 2002
Gutachtliche Beurteilung bei Restless-Legs-Syndrom
Dr. . . . berichtete über ein Gespräch mit dem Zweiten Vorsitzenden
der . . . Herrn . . . , in dem dieser auf Uneinheitlichkeiten
bei Begutachtungen von Betroffenen mit Restless-Legs-Syndrom
in den Versorgungsämtern aufmerksam gemacht hatte. Von Dr.
. . .war darauf hingewiesen worden, dass anlässlich der 31. Versorgungsmedizinischen
Fortbildungstagung über Begutachtungsfragen
in Rostock vom 07.–11.06.1999 das Restless-Legs-Syndrom
in einem Sachverständigenreferat durch Frau Dr. . . . sehr eingehend
erörtert wurde. Die Ausführungen von Frau Dr. . . . sind
unter Berücksichtigung der in den Anhaltspunkten vorgegebenen
Grundsätze in der Zeitschrift „Der medizinische Sachverständige“
(MedSach) Heft 4/2000 veröffentlicht worden.
Die Beiratsmitglieder wiesen ergänzend darauf hin, dass bei der
Beurteilung des GdB/MdE-Grades bei Restless-Legs-Syndrom vor
allem die Auswirkungen von Schlafstörungen, erhöhter Tagesmüdigkeit
und psychischer Folgeerscheinungen wie Gereiztheit, Abgeschlagenheit
bis hin zu depressiven Verstimmungen zu beachten
seien und insofern eine Analogbewertung mit anderen Hypersomnien,
z. B. dem Schlaf-Apnoe-Syndrom, in Betracht komme. Die
Beurteilung setze allerdings eine Diagnosesicherung im Schlaflabor
voraus.