Osteoporose

November 1991

1.7 Beurteilung des GdB/MdE-Grades bei Osteoporose
Ein versorgungsärztlicher Dienst hatte angefragt, welcher Stellenwert der „Osteodensitometrie“ bei Begutachtungen der Osteoporose nach dem Schwerbehindertengesetz zukomme.

Von den Beiratsmitgliedern wurde hierzu ausgeführt, daß die Osteodensitometrie die Möglichkeit biete, den Kalkgehalt der Knochen quantitativ zu bestimmen.

Für die gutachtliche Beurteilung der Osteoporose seien jedoch nicht die – auch im normalen Röntgenbild abschätzbare – Kalkarmut der Knochen, sondern allein die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen und das Ausmaß von Schmerzen maßgebend.

Der Osteodensitometrie komme daher keine eigene Bedeutung bei der gutachtlichen Beurteilung der Osteoporose



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung