Mai 2006
Beurteilung des GdB bei Meningeom ohne Hirnschädigung
Es wurde gefragt, wie ein Meningeom ohne Zeichen einer Hirnschädigung,
ohne klinische Symptomatik und bei fehlender Operationsindikation
zu bewerten sei. In Anwendung der „Anhaltspunkte“
hält der Beirat einen Grad der Behinderung von 0 für
angemessen.