Lippen Kiefer Gaumenspalte

April 1999

Gutachtliche Beurteilung bei Kindern mit Lippen- Kiefer-Gaumenspalte

Nach den Nm. 26.7 und 22 Absatz 4f der „Anhaltspunkte“ sind bei Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr) ein GdB/MdEGrad von 100 und Hilflosigkeit (Merkzeichen „H“) anzunehmen. Verwaltungsseitig war in einem Bundesland im Gegensatz zum Ärztlichen Dienst daraus der Schluss gezogen worden, dass sowohl ein GdB/MdE-Grad von 100 als auch das Merkzeichen „H“ generell bis zum 5. Lebensjahr festzustellen seien, selbst wenn die Erstbehandlung früher abgeschlossen worden sei. Die Anwesenden stellten klar, dass es nach demWortlaut und auch nach dem Sinn der Regelungen in den genannten Kapiteln der „Anhaltspunkte“ entscheidend auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Erstbehandlung ankommt und nicht auf ein bestimmtes – hier das fünfte – Lebensjahr. Der Klammerzusatz „in der Regel 5. Lebensjahr“ bedeutet nicht, dass die Voraussetzungen regelhaft bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen; er ist nur als Hinweis für den Gutachter zu verstehen, bis zu welchem Zeitpunkt im allgemeinen die Erstbehandlung abgeschlossen und demzufolge eine wesentliche Änderung der Verhältnisse in jedem Fall eingetreten sein müsste. Inzwischen wird die Erstbehandlung von manchen Kliniken bereits wesentlich früher, z. T. schon im Alter von 18 Monaten, beendet. Diese besteht vor allem im Verschluss der Spalte im harten Gaumen. Mit dem Verschluss des harten Gaumens ist aber in jedem Fall – unabhängig davon, in weichem Lebensjahr er durchgeführt wird – eine wesentliche Besserung verbunden, die eine Herabsetzung des GdB/MdE-Grades unter 100 rechtfertigt. Die Beiratsmitglieder sahen deshalb keine Veranlassung für eine Änderung der in Nm. 26.7 und 22 der „Anhaltspunkte“ genannten Kriterien. Im Hinblick auf eine weitere Besserung sollten nach Möglichkeit jährliche Nachprüfungen erfolgen.



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung