Linksherzunterstützungssystem

März 2014

GdS unter den Voraussetzungen einer erweiterten Indikation und moderner Implantationsmöglichkeiten des Linksherzunterstützungssystems

Der GdS richtet sich nach der bestehenden Leistungsbeeinträchtigung des Herzens, ist aber nicht niedriger als 50 anzunehmen, da die Indikationsstellung in der Regel eine Herzleistungsbeeinträchtigung bei bereits alltäglicher leichter Belastung voraussetzt. Demzufolge ist das Merkzeichen G ebenfalls zu bejahen. Liegen darüber hinaus gehende Beeinträchtigungen vor, ist der GdS entsprechend der im Einzelfall gegebenen Besonderheiten zu erhöhen, die bezogen auf das individuelle Leistungsvermögen sehr unterschiedlich sein können.



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung