März 1998
Nach Nr. 26.9 der „Anhaltspunkte“ ist für die Annahme einer mittelschweren
Form des Bluthochdrucks u. a. Voraussetzung, daß der
diastolische Blutdruck trotz Behandlung mehrfach über 100 mm-
Hg liegt. Es war gefragt worden, was mit dem Wort „mehrfach“
gemeint sei.
Die Beiratsmitglieder wiesen darauf hin, daß die genannten Voraussetzungen
nur dann erfüllt seien, wenn sich bei mehrfachen
Kontrollen ein unter Ruhebedingungen ständig erhöhter Blutdruck
nachweisen lasse. Im übrigen sei die Höhe des Blutdruckes nicht
das einzige, sondern nur ein ergänzendes Kriterium für die Feststellung
einer mittelschweren Form des Bluthochdruckes.