Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

Hypertonie Bluthochdruck

Beiratsbeschlüsse · Versorgungsmedizin

Beiratsbeschlüsse zu Hypertonie Bluthochdruck

März 1998

Abgrenzungskriterien für die gutachtliche Beurteilung der Hypertonie

Nach Nr. 26.9 der „Anhaltspunkte“ ist für die Annahme einer mittelschweren Form des Bluthochdrucks u. a. Voraussetzung, daß der diastolische Blutdruck trotz Behandlung mehrfach über 100 mm- Hg liegt. Es war gefragt worden, was mit dem Wort „mehrfach“ gemeint sei.
Die Beiratsmitglieder wiesen darauf hin, daß die genannten Voraussetzungen nur dann erfüllt seien, wenn sich bei mehrfachen Kontrollen ein unter Ruhebedingungen ständig erhöhter Blutdruck nachweisen lasse. Im übrigen sei die Höhe des Blutdruckes nicht das einzige, sondern nur ein ergänzendes Kriterium für die Feststellung einer mittelschweren Form des Bluthochdruckes.