Hypercholesterinämie

März 1993

Beurteilung von GdB/MdE bei Hyperlipoproteinämie Typ IIa nach Fredrickson (Hypercholesterinämie) mit Notwendigkeit einer LDL-Apherese

Ein Beiratsmitglied hatte angefragt, wie der GdB bei einer familiären Hypercholesterinämie (Typ IIa nach Fredrickson) mit der Notwendigkeit einer Apheresebehandlung, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, zu bewerten sei. Von Gutachtern einer Universitätsklinik sei die Notwendigkeit einer Apheresebehandlung ohne Organkomplikationen mit einem GdB von 70 beurteilt und dabei auf Parallelen mit der Notwendigkeit einer Dauerbehandlung mit künstlicher Niere hingewiesen worden. Die Beiratsmitglieder hielten diese Bewertung für nicht gerechtfertigt, weil die Auswirkungen einer Apheresebehandlung nicht mit denen einer Dialysebehandlung vergleichbar seien. Zwar werde bei einer Apherese – wie bei einer Heimdialyse – ein Shunt angelegt, aber das Auslassen einer Apheresebehandlung habe keine akuten lebensbedrohlichen Folgen für die Betroffenen, und auch die Einschränkungen in der Lebensführung seien weit weniger schwerwiegend als bei einer chronischen Dialysebehandlung. Vielmehr sei der Vergleich mit einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus zutreffender. Die Beiratsmitglieder empfahlen daher, eine familiäre Hypercholesterinämie, die einmal wöchentlich durch Apherese behandelt werde und bei der keine Shuntprobleme bestünden, mit einem GdB von 30 zu bewerten. Lediglich bei nachgewiesenen ungünstigen Shuntverhältnissen sei ein GdB von 40 gerechtfertigt. Organkomplikationen bei Hypercholesterinämie sind zusätzlich zu bewerten. 285



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung