April 2002
Von einem externen Gutachter war geäußert worden, dass bei der Beurteilung von Herz-Kreislauf-Krankheiten geschlechtsspezifische Unterschiede und insofern auch unterschiedliche Normwerte zu beachten seien. Die Anwesenden wiesen darauf hin, dass bei der GdB/MdE-Beurteilung von Herz-Kreislauf-Krankheiten grundsätzlich von dem klinischen Bild und von den Funktionseinschränkungen im Alltag auszugehen sei. Ergometerdaten und andere Parameter stellten lediglich Hilfen dar, die das klinische Bild ergänzen. Bei Beachtung dieser Grundsätze bedürfe es keiner Hinweise auf geschlechtsspezifische Unterschiede.
Von einem Beiratsmitglied war, gestützt auf entsprechende Literatur
aus dem Bereich Rehabilitation, die Auflassung vertreten
worden, Herzkranke würden bei gleichem Leistungsvermögen nach
den „Anhaltspunkten“ mit einem geringeren GdB/MdE-Grad bewertet
als Behinderte mit Einschränkung der Lungenfunktion,
wenn der Beurteilung die Messergebnisse der Ergometrie bei maximaler
Belastung zugrunde gelegt würden. Es wurde daher empfohlen,
für die gutachtliche Beurteilung die ergometrische Dauerbelastbarkeit
heranzuziehen.
Messung des kardialen oder pulmonalen Leistungsvermögens allein
für die GdB/MdE-Beurteilung ungeeignet sei. Vielmehr komme
es für die Beurteilung des Leistungsvermögens auf die klinischen
Auswirkungen der Gesundheitsstörungen in ihrer Gesamtheit
an, wobei die erhobenen Befunde miteinander kompatibel sein
müssen. Auf die einleitenden Bemerkungen zu den Nummern 26.8
und 26.9 der „Anhaltspunkte“ sowie auf die Beiratsbeschlüsse vom
Oktober 1985 (Top 2.1.2.1), November 1996 (TOP 5.2), März 1998(TOP 1.1) und November 1998 (TOP 1.3) wurde hingewiesen.
Nach Nr. 26.9, Seite 67, der „Anhaltspunkte“ werden für die Beurteilung des GdB/MdE-Grades bei Herzschäden u. a. die Meßdaten einer wenigstens drei Minuten dauernden Ergometerbelastung zugrunde gelegt. Da von Kardiologen zunehmend nur über zwei Minuten belastet wird, war angefragt worden, ob diese verkürzte Zeit für die Beurteilung ausreichend sei. Die Beiratsmitglieder bejahten dies, wiesen aber ausdrücklich darauf hin, daß nach den entsprechenden Richtlinien in den „Anhaltspunkten“ stets das klinische Bild maßgebend sei und die Ergebnisse der Ergometerbelastung immer nur als zusätzliche Kriterien für die GdB/MdE-Bewertung zu berücksichtigen seien (vgl. auch Beirat vom 6.11.1984 – TOP 2.1.1).