In einem Bundesland hatte sich eine Selbsthilfegruppe „Frühchen“
an das zuständige Ministerium gewandt und gebeten, bei Frühgeborenen
unter Zugrundelegung der Geburtsgewichte bestimmte
GdB-Werte und Merkzeichen zu erarbeiten, um den Betroffenen
bei Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht Erleichterungen
zu verschaffen.
Die Beiratsmitglieder sahen keine Möglichkeit, dem Anliegen der
Selbsthilfegruppe zu entsprechen, da eine GdB-Bewertung in Abhängigkeit
vom Geburtsgewicht nicht sachgerecht ist. Für die Beurteilung frühgeborener Kinder komme es stets auf den Einzelfall
an, wobei eine Beurteilung vor dem sechsten Lebensmonat
nicht sinnvoll sei. Die Anwesenden empfahlen, Nachuntersuchungen
nach dem ersten Lebensjahr, vor Einschulung und etwa im
zehnten Lebensjahr durchzuführen.-