Fettstoffwechselstörungen

November 1998

Gutachtliche Beurteilung des Grades der Behinderung bei Fettstoffwechselstörungen

Nach Nr. 26.15, Seite 119 der „Anhaltspunkte“ ist eine Fettstoffwechselkrankheit bei Notwendigkeit einer LDL-Apherese mit einem GdB/MdE-Grad von 30 zu bewerten. Es wurde die Frage gestellt, welche Beurteilung abzugeben sei, wenn eine LDL-Apherese zwar notwendig sei, jedoch nicht durchgeführt werde.
Die Anwesenden vertraten hierzu die Auffassung, daß der GdB/MdE-Grad von 30 nur dann gerechtfertigt sei, wenn die LDL-Apherese tatsächlich und regelmäßig (mindestens einmal pro Monat) über mehr als sechs Monate (nicht nur vorübergehend) durchgeführt werde; denn der GdB/MdE-Wert ergebe sich allein aus den Auswirkungen der Apheresebehandlung.



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung