November 1998
Nach Nr. 26.15, Seite 119 der „Anhaltspunkte“ ist eine Fettstoffwechselkrankheit
bei Notwendigkeit einer LDL-Apherese mit einem
GdB/MdE-Grad von 30 zu bewerten. Es wurde die Frage gestellt,
welche Beurteilung abzugeben sei, wenn eine LDL-Apherese
zwar notwendig sei, jedoch nicht durchgeführt werde.
Die Anwesenden vertraten hierzu die Auffassung, daß der
GdB/MdE-Grad von 30 nur dann gerechtfertigt sei, wenn die
LDL-Apherese tatsächlich und regelmäßig (mindestens einmal pro
Monat) über mehr als sechs Monate (nicht nur vorübergehend)
durchgeführt werde; denn der GdB/MdE-Wert ergebe sich allein
aus den Auswirkungen der Apheresebehandlung.