November 1999
Gutachtliche Beurteilung des GdB/MdE-Grades nach
Op. eines Astrozytoms
Nach Nr. 26.3, Seite 56 der „Anhaltspunkte“ ist der GdB/MdEGrad
beim Astrozytom II nicht niedriger als 50 zu bewerten,
wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist. Nach
Mitteilung von Versorgungsärzten werden diese Tumoren zunehmend
mikrochirurgisch entfernt, wobei zwar histopathologisch keine
Aussage darüber getroffen werden kann, ob der Tumor tatsächlich
in toto entfernt worden sei, von chirurgischer Seite würde
aber gleichwohl von einer vollständigen Entfernung ausgegangen.
Es wurde die Frage gestellt, wie diese Fälle gutachtlich zu beurteilen
seien. Die Anwesenden wiesen darauf hin, dass die Beurteilung
des GdB/MdE-Grades davon abhängig sei, ob der Tumor vollständig
entfernt worden sei. Wenn eine solche vollständige Tumorentfernung
klinisch bestätigt würde, wäre der GdB/MdE-Grad allein nach dem
verbliebenen Schaden zu beurteilen. Nur wenn eindeutig feststehe, dass
eine vollständige Entfernung des Tumors (z. B. wegen der Größe des Tumors
oder wegen benachbarter Strukturen) nicht möglich gewesen sei,
sei ein GdB/MdE-Grad von wenigstens 50 auf Dauer gerechtfertigt.