Adrenogenitalsyndrome

Oktober 2013

GdS-Bewertung des Adrenogenitalsyndromes – Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen–Bremen 9. Senat vom 03.05.2006, AZ.: L 9 SB 45/03

Zur Frage der GdS-Bewertung des Adrenogenitalsyndromes wurde festgestellt, dass die Teilhabebeeinträchtigung in der Regel einen GdS von 30 (ohne MZ H) bedingt, wobei in Einzelfällen Bewertungsabweichungen begründet sein können.



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung