Sarkoidose

Oktober 1988

Beurteilung des GdB bei Sarkoidose

Die Deutsche . . . hatte dem BMA gegenüber die Auffassung vertreten, daß die Beurteilungskriterien der Sarkoidose in der Nummer 26.8 auf Seite 66 der „Anhaltspunkte“ wissenschaftlich nicht haltbar und die GdB-Werte zu niedrig bemessen seien, weil nicht alle Auswirkungen der Krankheit berücksichtigt würden. Die Beurteilung der Sarkoidose dürfe sich nicht an der – für den Krankheitsverlauf nicht aussagefähigen – Stadieneinteilung nach WURM orientieren; neuere laborchemische Parameter müssten berücksichtigt werden. Nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen sei die Sarkoidose eine Immunkrankheit, deshalb müsse sie aus dem Kapitel Lungenkrankheiten herausgenommen werden. Gleichzeitig dürfe für die Beurteilung des GdB/der MdE nicht die Lungenfunktion im Vordergrund stehen. Dr.. . . berichtete über ein Gespräch mit der Deutschen . . . . Dabei hatten deren Vertreter ergänzend ausgeführt, daß chronisch Sarkoidosekranke – unabhängig von den röntgenologischen Befunden und der Lungenfunktion – häufig auch durch Allgemeinbeschwerden (z. B. wiederholte Fieberschübe mit Symptomen grippaler Infekte, Müdigkeit, Gelenkund Muskelschmerzen) in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt seien.
Vom BMA war in dem Gespräch darauf hingewiesen worden, daß die Beurteilungskriterien für die Sarkoidose bei der letzten Überarbeitung der „Anhaltspunkte“ in den Jahren 1982/1983 eingehend diskutiert und neu gefasst worden seien. Wenn heute neue wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vorlägen, daß die Sarkoidose nicht primär eine Lungenkrankheit, sondern vielmehr eine systemische Allgemeinkrankheit sei, so würde dies selbstverständlich bei der Neufassung der „Anhaltspunkte“ berücksichtigt werden. Dies sei jedoch für die gutachtliche Beurteilung des GdB nach dem Schwerbehindertengesetz nicht entscheidend, denn hierfür komme es allein auf die Auswirkungen der durch die Krankheit hervorgerufenen Funktionsbeeinträchtigungen an. Für diese Beurteilung stelle aber die Einschränkung der Lungenfunktion nach wie vor ein wesentliches – in den meisten Fällen sogar vorrangiges – Kriterium dar.
Die Beiratsmitglieder stimmten dem zu und wiesen ergänzend auf folgendes hin: Bei der Beurteilung des GdB/der MdE nach Nummer 26.8 (Seite 66) der „Anhaltspunkte“ ist grundsätzlich von der klinischen Symptomatik auszugehen; röntgenologische Befunde können zusätzlich Hinweise geben. Die mit der Krankheit üblicherweise verbundenen Allgemeinerscheinungen sind – wie bei anderen Gesundheitsstörungen auch – in den GdB/MdE-Sätzen bereits berücksichtigt. Darüber hinausgehende Beschwerden und Symptome, die auf einer Manifestation der Sarkoidose an anderen Organen beruhen, sind zusätzlich zu berücksichtigen; dadurch wird der Tatsache Rechnung getragen, daß die Sarkoidose eine systemische Allgemeinerkrankung ist. Nach Auffassung der Beiratsmitglieder gewährleisteten die in den „Anhaltspunkten“ genannten Kriterien eine sachgerechte Beurteilung; insoweit bestehe derzeit keine Notwendigkeit zu einer Änderung der geltenden Beurteilungsgrundsätze.



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung