Meningeom

Mai 2006

Beurteilung des GdB bei Meningeom ohne Hirnschädigung

Es wurde gefragt, wie ein Meningeom ohne Zeichen einer Hirnschädigung, ohne klinische Symptomatik und bei fehlender Operationsindikation zu bewerten sei. In Anwendung der „Anhaltspunkte“ hält der Beirat einen Grad der Behinderung von 0 für angemessen.



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung