Astrozytom II

November 1999

Gutachtliche Beurteilung des GdB/MdE-Grades nach Op. eines Astrozytoms

Nach Nr. 26.3, Seite 56 der „Anhaltspunkte“ ist der GdB/MdEGrad beim Astrozytom II nicht niedriger als 50 zu bewerten, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist. Nach Mitteilung von Versorgungsärzten werden diese Tumoren zunehmend mikrochirurgisch entfernt, wobei zwar histopathologisch keine Aussage darüber getroffen werden kann, ob der Tumor tatsächlich in toto entfernt worden sei, von chirurgischer Seite würde aber gleichwohl von einer vollständigen Entfernung ausgegangen. Es wurde die Frage gestellt, wie diese Fälle gutachtlich zu beurteilen seien. Die Anwesenden wiesen darauf hin, dass die Beurteilung des GdB/MdE-Grades davon abhängig sei, ob der Tumor vollständig entfernt worden sei. Wenn eine solche vollständige Tumorentfernung klinisch bestätigt würde, wäre der GdB/MdE-Grad allein nach dem verbliebenen Schaden zu beurteilen. Nur wenn eindeutig feststehe, dass eine vollständige Entfernung des Tumors (z. B. wegen der Größe des Tumors oder wegen benachbarter Strukturen) nicht möglich gewesen sei, sei ein GdB/MdE-Grad von wenigstens 50 auf Dauer gerechtfertigt.



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung